KBA zeigt sich erneut „industriefreundlich“

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat diese Woche ein Schreiben an 1,5 Millionen Diesel-Halter verschickt, wo es auf die Umtauschaktionen der Autohersteller hinweist.

Mit dem KBA-Schreiben erhielten betroffene Halter die Information, dass auf sie ein Fahrzeug in einer Region zugelassen sei, die den Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschreite, und der Wagen nicht der neuesten Abgasnorm entspreche. Die Halter würden zudem darauf hingewiesen, dass das Konzept der Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen in Form von Umtauschprämien und Hardware-Nachrüstungen in besonders belasteten Regionen vorsehe und welche Möglichkeiten sich daraus ergäben. So stellt die Behörde das Schreiben dar.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) wegen diesem Schreiben ernut stark kritisiert. Die Hinweise auf Umtauschaktionen von Autoherstellern „lassen die nötige Distanz zur Industrie vermissen und zeigen keine Lösungen für viele von Fahrverboten bedrohte Verbraucherinnen und Verbraucher auf“, so der vzbv-Vorstand Klaus Müller.

Tatsächlich liest sich das Schreiben eher wie eine Werbung für die Umtauschprämien der Hersteller. Doch damit nicht genug, es wird auf Hotlines und Internetpräsenzen dreier Hersteller hingewiesen – und zwar von BMW, Daimler und VW. Angegeben sind dort die Rufnummern und Internetadressen der drei großen Hersteller, die einen direkt zu den Diesel-Umtauschprogrammen der Firmen leiten.

Dies verwundert nicht, da dass KBA auch in der Vergangenheit immer wieder als äußerst industriefreundlich aufgefallen ist. Den Höhepunkt hierzu setzt ein Schreiben des KBA an einen deutschen Hersteller, welches „mit industriefreundlichen Grüßen“ endet.

Vergleich statt OLG Urteil

Von den ca. 23.800 Klagen, die von vom VW-Abgasskandal Betroffenen eingereicht wurden, sind nach Angaben von VW rund 6.100 entschieden. Nach Angaben von VW blieben die Klagen vor den zuständigen Landgerichten überwiegend erfolglos. Diese Außendarstellung ist so jedoch nicht ganz richtig. Tatsächlich haben nämlich die meisten Klagen der Betroffenen Erfolg. Anschließend geht VW in die Berufung zu den Oberlandesgerichten. Hier wird sich dann mit den Betroffenen im Vergleichswege geeinigt. Dieser Vorgehensweise bringt gleich mehrere Vorteile für den Konzern mit sich:

  1. Der Vergleich führt dazu, dass die ursprüngliche Klage und das erwirkte Urteil hinfällig wird, so dass VW tatsächlich auf dem Papier nicht verloren hat. Hieraus jedoch abzuleiten, „die meisten Klagen bleiben erfolglos“ ist schlichtweg unzutreffend.
  2. Eine OLG-Entscheidung zugunsten des Klägers, die von vielen noch zögernden Betroffenen erwartet wird, bleibt aus (Ausnahme OLG Köln, hier kam ein Vergleich nicht zustande)
  3. Die zögernden Betroffenen verlieren ihren Anspruch aufgrund von Verjährung (31.12.2018)

Aber auch für den Betroffenen ist damit kein Nachteil verbunden, denn er bekommt duch den Vergleich i.d.R. was er mit der Klage gefordert hat.

Sind auch Sie noch unschlüssig bzgl. der Geltendmachung Ihrer Rechte gegen VW, dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie kostenlos zu dieser Thematik.

Daimler will Kosten für Hardware-Nchrüstungen übernehmen

Das sagt der Bundestag zum VW-Skandal

Daimler kommt der Bundesregierung im Streit um die Finanzierung von Hardware-Nachrüstungen bei älteren Diesel-Fahrzeugen entgegen. Der Konzern sei dazu bereit, Mercedes-Benz-Kunden in „Schwerpunktregionen“ mit einem Maximalbetrag von bis 3.000 € beim Kauf einer Hardware-Nachrüstung eines Drittanbieters zu unterstützen“, teilte der Konzern am Donnerstag nach einem Spitzentreffen mit Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) mit. Schwerpunktregionen sind Städte, die von schlechter Luft besonders belastet sind.

Voraussetzung ist, dass die Nachrüstung vom Kraftfahrt-Bundesamt zertifiziert und zugelassen wird und nachweislich dazu berechtigen, in bestimmten Städten auch in Straßen mit Fahrverboten einzufahren.

Fraglich ist, ob nun auch VW nachzieht und 3.000 € je Nachrüstung zahlen wird.

BMW lehnt Hardware-Nachrüstungen weiterhin kategorisch ab.

Fahrverbote in Köln und Bonn ab April 2019

Mangel an der erworbenen Sache: Gewährleistungsrechte

Das Verwaltungsgericht Köln hat heute (8.11.2018) entschieden, dass die Städte Köln und Bonn wegen hoher Luftverschmutzung ab April 2019 Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge einführen müssen. Ab April nächsten Jahres muss Köln in der bestehenden Grünen Umweltzone ein Fahrverbot einführen. Dies betreffe Dieselautos mit Euro-4-Motoren. Ab September 2019 müsse das Verbot auch Dieselfahrzeuge mit Euro-5-Motoren erfassen.

Im benachbarten Bonn müssen dem Urteil zufolge zwei vielbefahrene Straßen für ältere Dieselautos ab April 2019 gesperrt werden.

LG Stuttgart contra Porsche

Die Porsche AG ist im Zusammenhang mit dem Abgasskandal erstmals zur Rücknahme eines betroffenen Kfz verurteilt worden. Porsche wurde wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zum Schadenersatz verurteilt. Nach dem Urteil muss Porsche den Wagen zurücknehmen und der Käuferin den Kaufpreis abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung zurückerstatten.

Dem streitgegenständlichen Cayenne Diesel, Baujahr 2014, habe aufgrund des eingebauten Motors mit unzulässiger Abschalteinrichtung von Anfang an die konkrete Gefahr einer Stilllegung durch das Kraftfahrtbundesamt angehaftet, entschied das Landgericht Stuttgart.

Das LG Stuttgart hat in seiner Entscheidung vom 25.10.2018, Az. 6 O 175/17 das Verhalten von Porsche als sittenwidrig bezeichnet und folgt damit der Rechtsprechung der meisten Landgerichte in den vergleichbaren VW-Fällen.  Die Porsche AG habe vorsätzlich gehandelt und zur Generierung von Gewinnen eine Schädigung zahlreicher Kunden in Kauf genommen. Das Unternehmen müsse sich an die Regeln halten, zudem würde eine hohe Sorgfalt erwartet. Besonders verwerflich sei, dass sich Porsche bewusst über die Regeln hinwegsetzte, um Gewinne zu generieren und sich wirtschaftliche Vorteile gegenüber Mitbewerbern zu verschaffen, die die Einhaltung der EU Vorschriften auf legalem Wege erreichten, heißt es in der Entscheidung.

Sind auch Sie vom Abgasskandal betroffen, kontaktieren Sie uns.

OLG München contra VW

Das OLG München hat mit Hinweisbeschluss, Az. 8 U 1706/17, klargestellt, dass es von einem Verstoß gegen das europäische Typengenehmigungsrecht ausgeht. Das Gericht führt wie folgt aus:

„Der Vorsitzende hält zumindest eine Haftung aus § 311 II und III BGB derzeit für gut diskutierbar und gibt zu bedenken, dass viele Käufer sich vor dem Erwerb eines Autos anhand der Herstellerangaben im Internet oder aus einem gedruckten Prospekt oder die technischen Daten eines Autos informieren. Für einige Erwerber sind dabei auch die Abgaswerte kaufentscheidend.“

OLG Köln contra VW

Das OLG Köln hat sich mit Hinweisbeschluss, Az. 15 U 104/18, vom 27.09.2018 für eine Schadenersatzpflicht von VW nach § 826 BGB ausgesprochen. Damit geht auch das OLG Köln von einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung von VW aus.

OLG Karlsruhe contra VW

Das OLG Karlsruhe hat sich mit Hinweisbeschluss, Az. 13 U 17/18, für eine Schadenersatzpflicht von VW nach § 826 BGB ausgesprochen. Damit geht auch das OLG Karlsruhe von einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung von VW aus.

OLG Oldenburg contra VW

Das OLG Oldenburg hat sich mit Hinweisbeschluss, Az. 2 U 9/18, für eine Schadenersatzpflicht von VW nach § 826 BGB ausgesprochen. Damit geht auch das OLG Oldenburg von einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung von VW aus.

VW-Abgasskandal, Zahl der Beschuldigten steigt

Im VW-Abgasskandal steigt die Zahl der Beschuldigten weiter an. „Wir ermitteln nun gegen 52 Beschuldigte“, sagte der Braunschweiger Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe.

Laut der Staatsanwaltschaft laufen die Ermittlungen zu dem Verfahren wegen Software-Manipulationen beim Stickstoffdioxid-Ausstoß von Diesel-Autos nun gegen 42 Personen. Die Ermittlungen wegen falscher CO2- und Verbrauchsangaben richten sich gegen 6 Personen. In den Fällen der Marktmanipulation laufen Ermittlungen gegen 3 Personen und darüber hinaus gibt es noch ein Verfahren gegen einen Mitarbeiter von VW, der zum Löschen von Daten aufgerufen haben soll.