LG Stuttgart contra Porsche

Diesen Artikel teilen:
Share on facebook
Facebook
Share on google
Google
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
Linkedin

Die Porsche AG ist im Zusammenhang mit dem Abgasskandal erstmals zur Rücknahme eines betroffenen Kfz verurteilt worden. Porsche wurde wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zum Schadenersatz verurteilt. Nach dem Urteil muss Porsche den Wagen zurücknehmen und der Käuferin den Kaufpreis abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung zurückerstatten.

Dem streitgegenständlichen Cayenne Diesel, Baujahr 2014, habe aufgrund des eingebauten Motors mit unzulässiger Abschalteinrichtung von Anfang an die konkrete Gefahr einer Stilllegung durch das Kraftfahrtbundesamt angehaftet, entschied das Landgericht Stuttgart.

Das LG Stuttgart hat in seiner Entscheidung vom 25.10.2018, Az. 6 O 175/17 das Verhalten von Porsche als sittenwidrig bezeichnet und folgt damit der Rechtsprechung der meisten Landgerichte in den vergleichbaren VW-Fällen.  Die Porsche AG habe vorsätzlich gehandelt und zur Generierung von Gewinnen eine Schädigung zahlreicher Kunden in Kauf genommen. Das Unternehmen müsse sich an die Regeln halten, zudem würde eine hohe Sorgfalt erwartet. Besonders verwerflich sei, dass sich Porsche bewusst über die Regeln hinwegsetzte, um Gewinne zu generieren und sich wirtschaftliche Vorteile gegenüber Mitbewerbern zu verschaffen, die die Einhaltung der EU Vorschriften auf legalem Wege erreichten, heißt es in der Entscheidung.

Sind auch Sie vom Abgasskandal betroffen, kontaktieren Sie uns.

Diesen Artikel teilen:
Share on facebook
Facebook
Share on google
Google
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
Linkedin

Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de