774.000 Mercedes Fahrzeuge betroffen

Euopaweit sollen 774.000 Mercedes Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen und somit vom Mercedes Abgasskandal betroffen sein. Nähere Informationen finden Sie auf unsere Mercedes Abgasskandalseite:

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Mercedes Abgasskandal

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LG Neuruppin contra VW

Wie bereits angekündigt liegt nun das Urteil vom 21.06.2018, Az. 1 O 115/17  aus Neuruppin mit dem erwarteten Ausgang vor.

Wie bereits berichtet, hatte das LG Neuruppin in einem Termin 10 Klagen gegen VW und teilweise auch Autohäusern verhandelt. Interessant hieran war, dass das LG sämtliche Verfahren verbunden hat und in einer mündlichen Verhandlung zusammen abarbeitete.

Die zuständige Kammer des LG Neuruppin gab dem Schadenersatzansprüchen des Klägers nach § 826 BGB wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung mit Urteil vom 21.06.2018, Az. 1 O 115/17 statt und verurteilte VW entsprechend. VW muss das Fahrzeug, einen Audi Q5 2.0 TDI, zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Der Kläger muss sich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Hierbei geht das LG Neuruppin von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 km aus.

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BMW Rückruf

Mangel an der erworbenen Sache: Gewährleistungsrechte

Nun ruft auch BMW 11.700 Dieselautos mit unzureichender Abgasreinigung in die Werkstatt. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) habe das Softwareupdate genehmigt, die Autofahrer seien bereits angeschrieben worden, sagte ein Unternehmenssprecher am Freitag in München.

Bei den betroffenen Modellen handelt es sich um Modelle der 5er und 7er Reihe mit der aktuellen Abgasnorm Euro 6. Sie stoßen sowohl auf der Straße, als auch auf dem Prüfstand zu viel Stickoxid aus. Laut BMW werden ihre Motoren mit einer Software für SUV-Modelle gesteuert. Konzernchef Harald Krüger hatte auf der Hauptversammlung von einer „handwerklichen Panne“ gesprochen. Das KBA fand klare Worte und hatte den Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt.

 

ADAC – Hardwarelösung auch bei alten Dieseln möglich

Das sagt der Bundestag zum VW-Skandal

Experten halten die umstrittene Umbauten an Motoren älterer Fahrzeuge für generell möglich. Dies sei eine „sehr wirksame und technisch machbare Maßnahme“, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme des Autofahrerclubs ADAC für den Bundestag. Sinnvoll sei dies aber vor allem für Städte mit hohen Grenzwertüberschreitungen. Der Verband der Technischen Überwachungsvereine (VdTüv) hält Hardware-Nachrüstungen bei „entsprechendem technischen Aufwand“ für „grundsätzlich möglich“. Eine „großflächige“ Aktion würde aber mindestens zwei Jahre dauern.

Mögliche Umbauten an Dieselmotoren für eine bessere Abgasreinigung sind an diesem Montag Thema einer Anhörung im Verkehrsausschuss des Parlaments. Die Bundesregierung ist seit Monaten uneins darüber. Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) fordert Hardware-Nachrüstungen, Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Verkehrsminister Scheuer argumentieren dagegen. Die Branche lehnt sie ab.

VW Osnabrück erneut contra VW

Das LG Osnabrück bleibt seiner Linie treu und verurteilte mit Urteil vom 14.06.2018, Az. 4 O 1801/17, VW zum Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. VW muss das Fahrzeug (Sharan) zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Der Kläger muss sich die Laufleistung als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

Gleichzeitig wurde der Klage gegen das mitverklagte Autohaus auf Rücktritt vom Kaufvertrag stattgegeben. Das Gericht stellte dabei fest, dass der Mangel erheblich ist.