VG Mainz pro Software-Update

Das Verwaltungsgericht Mainz hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden (Az.: 3 L 1099/18.MZ), dass der Betrieb des Wagens untersagt werden darf (Stilllegung), wenn der Halter das Software-Update nicht aufspielen hat lassen.

Sind auch Sie vom VW-Abgasskandal betroffen und wollen gegen VW vorgehen, kontaktieren Sie uns.

Wir sind eine der erfolgreichsten Kanzleien im VW-Abgasskandal und helfen Betroffenen deutschlandweit. Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung und unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, Ihren vom VW-Abgasskandal betroffen Diesel (Audi, Porsche, Seat, Skoda, VW) gegen Erstattung des Kaufpreises, unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für Ihre Laufleistung, zurück zu geben. Die Erstberatung (auch telefonisch) bieten wir Ihnen kostenlos an.

Sämtliche Rechtsschutzversicherer übernehmen die Kosten.

Wir vertreten erfolgreich deutschlandweit zahlreiche vom VW-Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter.

Es ist Eile geboten, da die Ansprüche gegen VW, Seat, Skoda und teilweise Audi (was den Motortyp EA189 betrifft) zum 31.12.2018 verjähren.

Kontaktieren Sie uns unter:

Email: info@juengst-kahlen.de

Tel.: 0461 97 88 78 18

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Erstes Diesel Fahrverbot auf Autobahn

Mangel an der erworbenen Sache: Gewährleistungsrechte

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Einrichtung einer Diesel-Fahrverbotszone in Essen mit Teilen der Autobahn 40 angeordnet.

Das Verwaltungsgericht bestimmte, dass in der neuen Zone in Essen vom 1. Juli 2019 an nur noch Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse 5 oder höher, vom 1. September an dann nur noch Dieselfahrzeuge der Klasse 6 fahren dürfen. In Gelsenkirchen soll die Kurt-Schumacher-Straße bereits vom 1. Juli an nur noch für Euro-6-Diesel befahrbar sein. Für Gewerbetreibende soll es jeweils Ausnahmen geben.

Insbesondere im Ruhrgebiet könnten weitere Fahrverbote auf Autobahnen hinzukommen.

Aufgrund der Vielzahl der Städte, die bereits Fahrverbote verhängt haben, bzw. ab 2019 verhängen werden, und des offenen Geheimnisses, dass weitere Fahrverbote hinzukommen werden, sollten vom Abgasskandal Betroffene jetzt handeln. Ansprüche gegen VW verjähren am 31.12.2018!!!

Dann sind Sie bei uns richtig. Wir klären Sie auf und helfen Ihnen Ihre Ansprüche gegen VW erfolgreich durchzusetzen. Wir sind eine der erfolgreichsten Kanzleien im VW-Abgasskandal und vertreten deutschlandweit zahlreiche vom VW-Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter. Mit Ausnahme von lediglich 2 Klagen haben wir sämtliche unserer deutschlandweit geführten Verfahren vor den Gerichten gewonnen. Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung und unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, Ihren vom VW-Abgasskandal betroffen Diesel (Audi, Porsche, Seat, Skoda, VW) gegen Erstattung des Kaufpreises, unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für Ihre Laufleistung, zurück zu geben. Die Erstberatung (auch telefonisch) bieten wir Ihnen bei unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht, Herrn Rechtsanwalt Jüngst, kostenlos an.

Sämtliche Rechtsschutzversicherer übernehmen die Kosten für ein Klageverfahren.

Hier können Sie schnell und zuverlässig den aktuellen Restwert Ihres vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs unter Berücksichtigung (Abzug) der anzurechnenden Nutzungsentschädigung ermitteln:

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Politik vs. Fahrverbote

Das sagt der Bundestag zum VW-Skandal

Das Bundeskabinett hat am heutigen Donnerstag, 15.11.2018, gesetzliche Regelungen zu Diesel-Fahrverboten beschlossen. Konkret geht es um eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. In Städten mit relativ geringen Überschreitungen des Grenzwerts für gesundheitsschädliche Stickoxide seien Diesel-Fahrverbote „in der Regel“ nicht verhältnismäßig, heißt es nun – weil andere Maßnahmen ausreichten, um den Grenzwert einzuhalten.

Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft. In Städten mit Höchstwerten von bis zu 50 Mikrogramm soll es dennoch keine Fahrverbote geben.

Auch sollen nunmehr Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 von Fahrverboten ausgenommen werden, falls sie im Alltag nicht mehr als 270 Milligramm Stickstoffdioxid pro gefahrenen Kilometer ausstoßen – etwa, wenn sie mit zusätzlichen Katalysatoren nachgerüstet wurden. Euro-6-Diesel sollen ebenfalls ausgenommen sein, unabhängig von ihrem Stickoxid-Ausstoß – ebenso wie etwa nachgerüstete schwere Kommunalfahrzeuge wie Müllautos.

Damit verstößt die Politik zum einen gegen Europarecht, zum anderen gegen die aktuelle Rechtsprechung der Verwaltungsgericht zu den Dieselfahrverboten.

Darüber hinaus wird der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm aufgeweicht.

Das ganze Szenario wirkt frei nach dem Motto „was nicht passt, wird passend gemacht“.

LG Münster erneut contra VW

Ein weiterer Erfolg vor dem LG Münster. Das LG Münster bleibt seiner Linie treu und hat VW mit Urteil vom 02.11.2018 (011 O 246/17) auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 verurteilt. VW muss das vom VW-Abgasskandal betroffene Fahrzeug Zug-um-Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurück nehmen. Die Klagepartei muss sich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Bei dem streitgegenständlichen VW Passat Variant Highline 2.0 TDI kalkulierte das LG Münster für die Nutzungsentschädigung mit einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 250.000 km.

Sind auch Sie vom VW-Abgasskandal betroffen, helfen wir Ihnen gerne, dass auch Sie Ihr Fahrzeug an VW zurückgeben können. Wir vertreten bundesweit erfolgreich viele vom VW-Abgasskandal Betroffene.

Hier können Sie schnell und einfach den aktuellen Rückkaufwert ermitteln:

Die Erstberatung, auch telefonisch, bieten wir Ihnen kostenlos an.

LG Osnabrück erneut contra VW

Ein weiterer Erfolg vor dem LG Osnabrück. Das LG Osnabrück bleibt seiner Linie treu und hat VW mit Urteil vom 01.11.2018 (4 O 2425/17) auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 verurteilt. VW muss das vom VW-Abgasskandal betroffene Fahrzeug Zug-um-Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurück nehmen. Die Klagepartei muss sich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Bei dem Golf Plus 1.6 TDI kalkulierte das LG Osnabrück für die Nutzungsentschädigung mit einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 km.

Sind auch Sie vom VW-Abgasskandal betroffen, helfen wir Ihnen gerne, dass auch Sie Ihr Fahrzeug an VW zurückgeben können. Wir vertreten bundesweit erfolgreich viele vom VW-Abgasskandal Betroffene.

Hier können Sie schnell und einfach den aktuellen Rückkaufwert ermitteln:

Die Erstberatung, auch telefonisch, bieten wir Ihnen kostenlos an.

Musterfeststellungsklage

Das sagt der Bundestag zum VW-Skandal

Die Musterfeststellungsklage, die die Politik den vom VW-Abgasskandal betroffenen Haltern seit November als Allheilmittel an die Hand gegeben hat, ist mehr Schein als Sein.

Durch die Musterfeststellungsklage soll erreicht werden, dass festgestellt wird, dass VW die Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Weiter soll festgestellt werden, dass den vom VW-Abgasskandal betroffenen Kunden aufgrund der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung ein Schadenersatzanspruch (dem Grunde nach) gegen VW zusteht.

Nicht mehr und auch nicht weniger. Was die meisten Betroffenen jedoch nicht wissen ist, dass sie ihren Schadenersatzanspruch nach Beendigung des Musterfeststellungsverfahrens, also frühestens im Sommer 2019 (eher später) dann individuell mit einem Rechtsanwalt vor dem örtlich zuständigen Landgericht (am Wohnort des Klägers) geltend machen müssen. Ein solches Klageverfahren dauert dann üblicherweise ein 1/2 Jahr.

Mit anderen Worten:

Nach der Musterfeststellungsklage muss jeder Betroffene einzeln für sich selbst, wie gehabt, den zivilrechtlichen Klageweg gegen VW bestreiten.

Hierbei ist von besonderer Bedeutung, dass die Ansprüche gegen VW aus dem VW Abgasskandal zum Ende des Jahres 2018 verjähren. Die Musterfeststellungsklage hemmt die Verjährung. Voraussetzung ist aber, dass man sich der Musterfeststellungsklage auch angeschlossen hat. Wer also zunächst abwarten möchte, wie die Musterfeststellungsklage ausgeht, ohne sich dieser aktiv anzuschließen, kann dann anschließend seine Ansprüche nicht mehr geltend machen, da diese dann verjährt sind.

Aber auch diejenigen, die sich der Musterfeststellungsklage aktiv anschließen erlangen hierdurch keinen Vorteil. Bei der Kalkulation des Schadenersatzes (der Höhe nach) kommt es nur auf den Kaufpreis und die zurückgelegten Kilometer an, die sich der Kläger als sog. Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss. Ihre anzurechnende Nutzungsentschädigung und den aktuellen Restwert (Schadenersatzsumme) errechnen Sie schnell und einfach hier:

Wie Sie sehen, bekommen Sie mit jedem Kilometer weniger Geld bzw. Schadenersatz für Ihr Fahrzeug. Warum also mindestens ein 3/4 Jahr Zeit und damit bares Geld wegen weiterer Kilomter verschenken und sich der Musterfeststelluzngsklage anschließen, wenn Sie Ihre Ansprüche auch sofort geltend machen können.

Auch das Argument, dass keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sei, kann nur noch bedingt überzeugen. So haben mittlerweile bundesweit die Landgerichte ihre Rechtsprechung zum Thema VW-Abgasskandal gefunden und bleiben dieser treu, so dass Überraschungen vermieden werden können.

Mit Ausnahme von lediglich 2 Klagen haben wir sämtliche unserer deutschlandweit geführten Verfahren vor den Gerichten gewonnen und vertreten damit erfolgreich deutschlandweit zahlreiche vom VW-Abgasskandal Betroffene.

Damit sind wir eine der erfolgreichsten Kanzleien, wenn nicht die erfolgreichste Kanzlei im VW-Abgasskandal.

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Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen erfolgreich Ihren Schadenersatzanspruch gegen VW durchzusetzen.

Jüngst & Kahlen Rechtsanwälte

Alexander Jüngst ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht,

sowie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

☎ 0461-97 88 78 18 ✉ info@juengst-kahlen.de

VG Schleswig contra Opel

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat im Abgasskandal den Eilantrag von Opel gegen eine Rückrufanordnung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) abgelehnt.

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) war bei verschiedenen Fahrzeugmodellen (Opel Zafira 1.6 CDTi, Opel Zafira 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi, Opel Insignia 2.0 CDTi) zu der Auffassung gelangt, dass diese über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügen. Am 17. Oktober ordnete die Behörde deshalb an, dass der Autohersteller die unzulässigen Einrichtungen entfernen und die Motorsteuerungssoftware der Wagen umrüsten muss. Eine bereits laufende freiwillige Rückrufaktion reichte dem KBA nicht aus.

Gegen den Bescheid des KBA hatte Opel Widerspruch erhoben. Das anschließende vorläufige Rechtschutzverfahren (Eilverfahren) entschied das VG Schleswig nun gegen Opel.

Wenigstens die Politik ist sich einig

Das sagt der Bundestag zum VW-Skandal

Die Bundesregierung hat sich auf Regelungen für Diesel-Fahrverbote geeinigt und will sie in dieser Woche im Kabinett auf den Weg bringen. Am Donnerstag (15.11.2018) steht die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) auf der Tagesordnung.

Die schwarz-rote Koalition hatte sich Anfang Oktober darauf geeinigt, in Städten mit relativ geringen Überschreitungen des Grenzwerts für gesundheitsschädliche Stickoxide Diesel-Fahrverbote für „in der Regel“ nicht verhältnismäßig zu erklären, weil andere Maßnahmen ausreichten, um den Grenzwert einzuhalten. Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft, in Städten mit Höchstwerten von bis zu 50 Mikrogramm soll es keine Fahrverbote geben. Allerdings könnten Kommunen weiter frei entscheiden.

Zudem sollte über die Änderung des Gesetzes festgeschrieben werden, dass Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 von Fahrverboten ausgenommen werden, falls sie im Alltag nicht mehr als 270 Milligramm Stickstoffdioxid pro Kilometer ausstoßen – etwa wenn sie mit zusätzlichen Katalysatoren nachgerüstet wurden. Euro-6-Diesel sollen ebenfalls ausgenommen sein, unabhängig von ihrem Stickoxid-Ausstoß.

Gesetze werden aufgeweicht bis es passt.

Warum Diesel mit Euro 6 ausgenommen sein sollen, bleibt fraglich, schließlich wurden bei diesen massiv überhöhte Werte festgestellt. Aus diesem Grund will die Stadt Berlin die Fahrverbote auf alle Diesel, mit Ausnahme der Euro 6 d temp Norm ausweiten.

Audi startet Rückruf

Welche Modelle sind betroffen?

Audi startet ab dem morgigen Mittwoch (14.11.2019) den ersten von insgesamt acht Rückrufen für Modelle mit V-TDI-Motoren in Deutschland.

Bundesweit werden demnach zunächst die Modelle Audi A6 und Audi A7 Sportback in die Werkstätten gerufen. Von der Aktion seien 31.200 Fahrzeuge aus den Jahren 2015 bis 2018 betroffen. Insgesamt seien von den acht Bescheiden bundesweit rund 151.000 Autos der Mittel- und Oberklasse betroffen. Die übrigen Rückrufe sollen demnach ebenfalls beginnen, sobald eine Genehmigung des KBA vorliege.

VGH hält Urteile des VG Stuttgart

Das sagt der Bundestag zum VW-Skandal

Der Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim bestätigte zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Stuttgart, gegen die das Land erfolglos Beschwerde eingelegt hatte. Die VGH-Richter gaben damit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Recht. Die Entscheidungen können nicht weiter gerichtlich angegangen werden (Beschlüsse des VGH 10 S 1808/18 und 10 S 2316/18).

Danach muss das Land Baden-Württemberg umgehend mit der Planung von Fahrverboten für Diesel der Euronorm 5 in Stuttgart beginnen. Das Land bereitet in Stuttgart Fahrverbote zur Luftreinhaltung ab dem 1. Januar 2019 für Diesel-Fahrzeuge der Euronorm 4 und schlechter vor. Bislang plant die Landesregierung, Verbote für Diesel der Euronorm 5 von der Wirkung eines Pakets zur Luftreinhaltung abhängig machen und diese Verbote gegebenenfalls für Anfang 2020 vorbereiten zu wollen. Nach Angaben eines VGH-Sprechers muss das Land jetzt in einem Ergänzungsverfahren mit der Planung der weiteren Fahrverbote beginnen.