Vergleich statt OLG Urteil

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Von den ca. 23.800 Klagen, die von vom VW-Abgasskandal Betroffenen eingereicht wurden, sind nach Angaben von VW rund 6.100 entschieden. Nach Angaben von VW blieben die Klagen vor den zuständigen Landgerichten überwiegend erfolglos. Diese Außendarstellung ist so jedoch nicht ganz richtig. Tatsächlich haben nämlich die meisten Klagen der Betroffenen Erfolg. Anschließend geht VW in die Berufung zu den Oberlandesgerichten. Hier wird sich dann mit den Betroffenen im Vergleichswege geeinigt. Dieser Vorgehensweise bringt gleich mehrere Vorteile für den Konzern mit sich:

  1. Der Vergleich führt dazu, dass die ursprüngliche Klage und das erwirkte Urteil hinfällig wird, so dass VW tatsächlich auf dem Papier nicht verloren hat. Hieraus jedoch abzuleiten, „die meisten Klagen bleiben erfolglos“ ist schlichtweg unzutreffend.
  2. Eine OLG-Entscheidung zugunsten des Klägers, die von vielen noch zögernden Betroffenen erwartet wird, bleibt aus (Ausnahme OLG Köln, hier kam ein Vergleich nicht zustande)
  3. Die zögernden Betroffenen verlieren ihren Anspruch aufgrund von Verjährung (31.12.2018)

Aber auch für den Betroffenen ist damit kein Nachteil verbunden, denn er bekommt duch den Vergleich i.d.R. was er mit der Klage gefordert hat.

Sind auch Sie noch unschlüssig bzgl. der Geltendmachung Ihrer Rechte gegen VW, dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie kostenlos zu dieser Thematik.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de