Positives Urteil vom LG Landshut erwartet, Fiat Ducato Multijet 2.3, 150 PS, Euro 5

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Das LG Landshut hat in dem Verfahren Az.: 41 O 2804/21 durchklingen lassen, dass es ein weiteres Urteil gegen Stellantis (Fiat) geben wird.

Mit Verfügung vom 18.2.2022 hat das LG Landshut darauf hingewiesen, dass im Motor des streitgegenständlichen Wohnmobils c-Tourer I 148 von Carthago mit dem Fiat Ducato Unterbau und dem Motor Multijet 2.3 l, 150 PS und der Abgasnorm Euro 5 eine unzulässige Prüfstandserkennung verbaut sein könnte. Das LG Landshut bewertet die verbaute Zeitschaltuhr, welche nach etwa 22 Minuten die Abgasreinigung deaktiviert, als unzulässige Abschalteinrichtung. Mit Verfügung vom 18.2.2022 stellt das LG Landshut fest, dass die Zeitschaltuhr schon so geschalten sei, dass zwischen Prüfstand und Realbetrieb unterschieden werden könnte: „Aus Sicht des Gerichts kommt als Haftungsgrund insbesondere in Betracht, dass nach dem – soweit ersichtlich – bisher unbestrittenen Vortrag der Klagepartei im Motor des Fahrzeugs des Klägers eine Software verwendet wird, die nach dem Ablauf der Dauer des NEFZ, konkret nach 1600 Sekunden des Motorbetriebs, die Abgasreinigung verändert. Diese Zeitschaltung erfolgt zwar im Realbetrieb und auf dem Prüfstand gleich. Es kommt aber in Betracht, diese Zeitsteuerung als einen erkennbar auf eine Differenzierung zwischen Prüfverfahren und sonstigem Betrieb zugeschnittenen Parameter anzusehen und somit einer unzulässigen Prüfstandserkennung vergleichbar zu behandeln.“

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Tel.: 0461-97 88 78 18
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