Fahrverbote in Köln und Bonn ab April 2019

Mangel an der erworbenen Sache: Gewährleistungsrechte
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Das Verwaltungsgericht Köln hat heute (8.11.2018) entschieden, dass die Städte Köln und Bonn wegen hoher Luftverschmutzung ab April 2019 Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge einführen müssen. Ab April nächsten Jahres muss Köln in der bestehenden Grünen Umweltzone ein Fahrverbot einführen. Dies betreffe Dieselautos mit Euro-4-Motoren. Ab September 2019 müsse das Verbot auch Dieselfahrzeuge mit Euro-5-Motoren erfassen.

Im benachbarten Bonn müssen dem Urteil zufolge zwei vielbefahrene Straßen für ältere Dieselautos ab April 2019 gesperrt werden.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
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