Einigungsversuche mit Kanada laufen

VW versucht sich, ähnlich wie in den USA nun auch in Kanada durch einen Vergleich freizukaufen. So soll VW einen milliardenschweren Vergleich in dem Abgasskandal ausgehandelt haben, wonach VW und die Konzerntochter Audi für die Beilegung eines Rechtsstreits um manipulierte Abgastests bis zu 2,1 Milliarden kanadische Dollar (1,5 Milliarden €) an kanadische Autokäufer zahlen wird.

Das Geld ist für den Rückkauf und Entschädigungszahlungen für rund 105.000 Autos mit 2,0-Liter-Dieselmotoren gedacht. Der Vergleich muss noch von dem Gericht bestätigt werden.

Zusätzlich sollen VW und Audi 15 Millionen kanadische Dollar an Geldbuße zahlen.

Danach sollen auch in Kanada (wie in den USA) die Eigentümer oder Leasingnehmer der Fahrzeuge für die Manipulationen an ihren Fahrzeugen von VW eine Entschädigung in bar erhalten.

Auch in Kanada muss VW jedoch für die 3.0 l Dieselmotoren, welche auch bei Porsche verbaut sind, eine andere Lösung finden.

Vorentscheidung auch in Flensburg

Eine Verhandlung vor dem LG Flensburg, auf Klage von Rechtsanwalt Alexander Jüngst von Jüngst & Kahlen Rechtsanwälte, zeigte nunmehr auch die neuerliche Positionierung der Rechtsprechung in Flensburg. Der zuständige Richter sah auch hier den Mangel unproblematisch als gegeben an. Ferner wurde ausgeführt, dass eine 5-wöchige Fristsetzung zur Nachbesserung absolut ausreichend sei.

Aus Sicht des Richters könne lediglich über die Erheblichkeit des Mangels diskutiert werden, wobei die Mehrzahl der Argumente auch klar für die Erheblichkeit des Mangels sprechen. Allen voran die Drohung von VW, dass die Nichtvornahme des Softwareupdates zu einer Betriebsuntersagung führen könne.

In diesem Rechtsstreit wird seitens des verklagten Händlers nunmehr versucht eine einvernehmliche Lösung mit dem Kläger dahingehend zu erreichen, dass der Händler das betroffene Fahrzeug zurückkauft (also wie der eingeklagte Rücktritt) und der Kläger im Gegenzuge zu guten Konditionen bei dem Händler ein anderes Fahrzeug erwirbt.

Exakt die gleiche Lösung wurde mit dem gleichen Händler bei dem ersten VW-Abgasskandal-Fall vor dem LG Flensburg vor einigen Monaten auch praktiziert.

Auch hier hatte Rechtsanwalt Jüngst für einen betroffenen Halter den Händler verklagt.

 

Auch LG Aachen verurteilt Händler zur Rücknahme

Am 06.12.2016 hat nun auch das LG Aachen, Az. 10 O 146/16, einen VW-Händler zur Rücknahme eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs verurteilt. Das LG hat der Klage des Käufers auf Rücktritt von Kaufvertrag stattgegeben.

Auch das LG Aachen betont in seiner Entscheidung die Erheblichkeit des Mangels und lässt, wie das LG München II eine Nachfristsetzung zur Nachbesserung entbehrlich sein, wenn das Autohaus eine Nachbesserung ernsthaft und endgültig ablehnt und den Käufer auf die VW-Rückrufaktion verweist.

Dieses Urteil bestätigt einmal mehr den Schritt der Landgerichte in die richtige Richtung.

Audi im Visier

Die kalifornische Umweltbehörde Carb hat bereits im Sommer dieses Jahres eine weitere illegale Softwarefunktion entdeckt. Diesmal wurde die Manipulationssoftware bei einem Audi festgetsellt. Die Manipulationssoftware senkt auf dem Prüfstand den Verbrauch, welcher in CO2 gemessen wird, für Diesel und Benziner.

Den Untersuchungen zufolge sollen die Audi-Modelle, welche mit der Manipulationssoftware ausgestattet sind, mit einem bestimmten Automatik-Getriebe erkennen können, ob sie auf einem Rollenprüfstand sind oder auf der Straße fahren. Wird das Lenkrad nach dem Start nicht bewegt, aktiviert sich ein besonderes Schaltprogramm für das Getriebe, in welchem besonders wenig CO2 ausgestoßen wird. Wenn das Lenkrad hingegen bewegt wird, also auf der Straße befindet sich das Fahrzeug in einem anderen Programm, welches mehr Kraftstoff verbraucht und damit CO2 ausstößt.

Der betroffene Motor (3.0 l) wird nicht nur von Audi verwendet, sondern auch von VW und Porsche.

Der Betrug mit der Manipulationssoftware und der Abgasskandal weiten sich weiter aus.

Audi mit Verlusten

Aufgrund des Abgasskandals sind auch bei Audi die Gewinne massiv zurückgegangen. Von Anfang Januar bis Ende September sank der Nettogewinn um ein Drittel auf 2,1 Milliarden Euro, wie aus den nun veröffentlichten Geschäftszahlen für die ersten drei Quartale hervorgeht. Zum Vergleich hatten die Ingoldstädter im Vorjahr im gleichen Zeitraum noch knapp 3,3 Milliarden Gewinn erwirtschaftet.

Hauptverantwortlich für die Gewinneinbußen ist der Abgasskandal.

Ein anderer Grund war eine Rückrufaktion für Autos, in denen defekte Airbags verbaut waren. Audi erhöhte deswegen die Risikovorsorge.
Das Unternehmen bezifferte nun die Belastung der Bilanz durch diese Besonderheiten auf insgesamt 885 Millionen Euro, wovon Audi schon 752 Millionen Euro für Reparaturlösungen und den noch ausstehenden Vergleich über eine Entschädigung der rund 85.000 vom Abgasskandal betroffenen US-Kunden zurückgelegt habe.
Darüber hinaus soll sich Audi mit VW im Abgasskandal dahingehend geeinigt haben, dass Audi die Kosten übernimmt, die für die in Ingolstadt entwickelten 3.0l-Dieselmotoren fällig werden.

Schnellerer Verschleiß durch Softwareupdate?

Nach Informationen der Zeitschrift DER SPIEGEL befürchten Fachleute der EU, dass die vom Abgasskandal betroffenen VW-Dieselautos nach einer Umrüstung schneller verschleißen. Die Beamten stützen sich hierbei auf Aussagen eigener Fachleute im „Vela“-Abgaslabor in Norditalien. Danach könnten das Abgasrückführventil, der Speicherkatalysator, das Harnstoff-Injektionssystem, der sogenannte SCR-Katalysator oder auch der Partikelfilter vorzeitig versagen. Die EU-Kommission warnt vor möglichen Langzeitfolgen für die Dieselfahrzeuge, die von VW im Abgasskandal derzeit umgerüstet werden. „Man kann davon ausgehen, dass durch die neue Steuerungssoftware Komponenten stärker beansprucht werden“, so ein Mitarbeiter der EU-Kommission. 

Auch der ADAC untersucht derzeit die VW Fahrzeuge seiner Gelbe-Engel-Flotte auf Indizien für höheren Motorverschleiß. „Wir müssen davon ausgehen, dass selbst Volkswagen die Langzeitfolgen seiner Umstellungen nicht kennt“, sagte ADAC-Fahrzeugtechniker Martin Ruhdorfer.

 

Eine Garantieerklärung für die Umrüstung, bzw. das „Softwareupdate“ will VW jedoch nicht geben und verweigert dies.

Betroffene Kunden mit dem 1,6 l TDI Motor sollten rechtliche Schritte wagen

Aus den beiden Antworten des Deutschen Bundestags auf zwei „kleinen Anfragen“ einzelner Abgeordneten geht klar hervor, dass VW für die 1,6 l -Motoren bislang keine freizugebende Lösung parat hat. Vor Monaten hatte Rechtsanwalt Jüngst disbezüglich bereits eine Anfrage an das Kraftfahrtbundesamt gerichtet, welche unter Hinweis auf das laufende Verfahren, nicht beantwortet wurde.

Dies hat zur Folge, dass man derzeit nicht weiß, ob es überhaupt eine Lösung gibt, und wenn ja, wann der Mangel an den betroffenen Fahrzeugen abgestellt wird.

Nach der neueren Rechtsprechung (LG Braunschweig, LG Krefeld und LG München) berechtigt zum einen die Ungewissheit, ob der Mangel überhaupt abgestellt werden kann, und zum anderen die Tatsache, dass für eine etwaige Mängelbeseitigung kein Zeitraum genannt werden kann, den betroffenen Kunden zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Händler muss das mangelbehaftete Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen und darf lediglich einen kleinen Abzug für die gezogenen Nutzungen (gefahrenen Km) abziehen.

Vor diesem Hintergrund rät Rechtsanwalt Jüngst den betroffenen Kunden eindringlich tätig zu werden, um die zustehenden Gewährlesitungsrechte auszuüben und nicht durch Zeitablauf (Verjährung) zu verlieren. Gerne steht er Ihnen diesbezüglich zur Seite.

Vergleich in den USA durch Richter gebilligt

VW atmet auf, denn der zuständige Richter Charles Breyer gab seine endgültige Zustimmung zu dem angestrebten Vergleich.

Dieser kostet VW bis zu 16,5 Milliarden Dollar (15,2 Mrd Euro). Der Kompromiss sei „fair, angemessen und adäquat“, so der Richter. Mit diesem Vergleich kann VW die größte rechtliche Baustelle in den USA schließen, doch die juristischen Konsequenzen der Dieselaffäre sind damit noch lange nicht ausgestanden.

Neues Ungemach droht durch die Probleme mit dem 3,0 l Motor, welcher von Audi stammt. Hier verhandelt VW gerade eifrig mit den US-Behörden für eine Einigung bzgl. der betroffenen ca. 85.000 Fahrzeuge in den USA. In dieser Angelegenheit teilte Richter Breyer mit, dass er detailierte Lösungsvorschläge bis zum 3.11.2016 erwartet.

Einigung in den USA so gut wie durch

Der zuständige Richter Charles Breyer  signalisierte nach mehrstündiger Anhörung den ausgehandelten Vergleich genehmigen zu wollen. Seine offizielle Entscheidung wird er aber erst am 25.10.2016 verkünden. Allerdings ist von einem Umschwenken nicht mehr auszugehen, so dass VW die größte Baustelle geschlossen hat.

Nächstes Urteil pro Käufer

Auch das LG Braunschweig hat sich für den Rücktritt eines vom VW Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs, hier ein Skoda Fabia 1.6 TDI, ausgesprochen.

Das LG Braunschweig hat seine Entscheidung vom 12.10.2016 (4 O 202/16) damit begründet, dass die Manipulationssoftware einen Sachmangel darstellt, welcher aufgrund der nicht unerheblichen Pflichtverletzung auch als erheblich anzusehen sei. Die übliche Argumentation seitens VW, wonach der Mangel nicht erheblich sei, da er mit geringem Zeitaufwand und Kosten von lediglich ca. 100 € beseitigt werden könnte, erkannte das LG Braunschweig nicht an.

Wie bereits das LG Krefeld (s. anderer Blog) schlägt das LG Braunschweig in die gleiche Kerbe hinsichtlich der aktuellen Ungewissheit, welche sie der Beklagten (Autohaus) zur Last legt.

„Bereits die Tatsache, dass nach Ablauf eines Jahres noch nicht klar sei, ob und wie der Mangel behoben werden könne, spreche gegen die Unerheblichkeit.“ Die Unsicherheit, ob und wann eine vollständige Nachbesserung möglich ist, falle der Beklagten zur Last.

Damit greift nunmehr das nächste Gericht die Argumentation von Rechtsanwalt Alexander Jüngst bzgl. der 1.6 l – Motoren auf.