Weiterer VW Manager in Haft?

Am Freitag war zunächst ein VW Manager vom Bezirksgericht Seoul in Südkorea wegen der Fälschung von Zulassungsdokumenten für Importfahrzeuge zu einer Gefängnisstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden ist. Das Gericht  sah es als erwiesen an, dass der VW Manager Angaben zu Schadstoffemissionen und Lautstärke fälschte und damit gegen Umweltrecht verstieß. „Volkswagen hat mit dieser Straftat, die erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Schaden angerichtet hat, seine Glaubwürdigkeit als globale Marke untergraben“, erklärte das Gericht am Freitag.

Jetzt sickerte die Meldung durch, wonach das FBI einen weiteren VW Manager inhaftiert habe. Ihm werde vorgeworfen, eine Schlüsselrolle bei der versuchten Vertuschung des Skandals gespielt zu haben, berichtete die New York Times am Sonntag (Ortszeit) unter Berufung auf zwei mit der Angelegenheit vertrauten Personen.

Damit geht der VW Abgasskandal in die nächste Runde, in welcher nunmehr versucht wird, die Verantwortlichem hinter dem Skandal heranzuziehen und in die Verantwortung zu nehmen.

 

Zeitspiel und Wettlauf mit den Verjährungsfristen

Ich hatte bereits mehrfach auf das Problem der Verjährung der Gewährleistungsrechte und das „Auf-Zeit-spielen“ von VW und die neue Taktik mit den Vergleichen mit Verschwiegenheitsverpflichtung (Heimliche Vergleiche) hingewiesen.

Da in letzter Zeit diverese Anfragen von betroffenen Käufern gestellt wurden, deren Gewährleistungsfristen bereits abgelaufen waren soll in diesem Zusammenhang noch einmal darauf eingegangen werden.

Der Verzicht auf die Einrede der Verjährung durch VW in den Medien bis Ende 2017 nutzt dem einzelnen Kunden, der sein Fahrzeug nicht bei VW selbst oder einer VW-Niederlassung erworben hat, sondern vielmehr bei einem üblichen VW-Händler gar nichts, da diese Einrede von VW dem einzelnen Händler (selbständiges Unternehmen) nicht zugerechnet werden kann. Der betroffene Kunde kann seine Gewährlesitungsrechte aus dem Kaufvertrag nur gegen seinen Verkäufer geltend machen. Dieser wird seine Haftung durch einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung bis Ende 2017 natürlich nicht verlängern.

Aus diesem Grund dient der seitens VW in den Medien großzügig erklärte Verzicht auf die Einrede der Verjährung bis Ende 2017 ebenfalls nur dazu Zeit zu schinden, um möglichst viele Ansprüche der Kunden verjähren zu lassen.

Die Rechnung aus Sicht von Volkswagen ist ganz einfach. Die Abgas-Affäre kostet alleine in den USA gut 15 Milliarden Dollar an Schadenersatz und Strafen. Hinzukommen die Kosten aus dem Vergleich in Kanada (ca. 1,5 Milliarden €). In Deutschland und im übrigen Europa will VW und Vorstandschef Matthias Müller dagegen gar nichts zahlen. Rund 2,5 Millionen Kunden in Deutschland und 8 Millionen in Europa haben vom VW Abgasskandal betroffene Dieselfahrzeuge mit einer illegalen Abschalteinrichtung (Defeat Device) erworben. Müsste VW auch diese Käufer entschädigen, wäre ein weiterer Milliardenbetrag fällig.

Lassen Sie sich daher beraten und die notwendigen Schritte einleiten, bevor es zu spät ist.

Heimliche Vergleiche um Zeit zu schinden

Ich hatte bereits am 29.12.2016 von der neuen Variante berichtet, wie VW versucht Urteile zu verhindern. Durch „heimliche“ Vergleiche oder besser Vergleiche mit Verschwiegenheitsverpflichtung und Vertragsstrafe.

Hierzu ist jetzt ein schöner Bericht in der Süddeutschen Zeitung.

Durch die geheimen Vergleiche mit Kunden umgeht VW negative obergerichtliche Urteile (OLG). VW ist stark daran interessiert, OLG-Entscheidungen zu vermeiden oder möglichst lange hinauszuzögern, damit die Gewährleistungsansprüche (2 Jahre bei Neuwagen, 1 Jahr bei Gebrauchtwagen) der betroffenen Käufer verjähren.

Sobald ein OLG Urteil in der Welt ist, werden sich die Landgerichte diesem anschließen. Das könnte für VW also ein sehr sehr teures Urteil werden. Vor dem Hintergrund wird lieber auf Zeit gespielt, um möglichst viele betroffene Kunden und deren Ansprüche verjähren zu lassen.

 

Nächster Rückschlag für VW, LG Regensburg

Am Mittwoch, den 04.01.2017 entschied das LG Regensburg, AZ. 7 O 967/16 erneut für den Käufer. Damit ist ein weiteres Urteil auf der Seite für die betroffenen Käufer hinzugekommen.

Danach muss der Händler das vom VW-Abgasskandal betroffene Fahrzeug zurücknehmen und dem Kunden ein neues Fahrzeug liefern.

Auch das LG Regensburg geht von einem Mangel aus. Der Käufer müsse nicht erwarten, dass in dem Fahrzeug eine Software verbaut ist, die den Schadstoffausstoß auf dem Rollenprüfstand optimiert.

Interessant bei diesem Fall war, dass der Käufer nicht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages (Rücktritt) geklagt hatte, sondern auf Neulieferung.

Das LG Regensburg führt aus, dass der Mangel des Fahrzeugs dem Kläger gemäß § 437 Nr. 1 BGB das Recht zu einem Anspruch auf Nacherfüllung gebe, wobei er grundsätzlich frei wählen könne, ob er die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen will.

Von besonderer Bedeutung waren die Ausführungen des LG Regensburg zu einem Nutzungsersatz (zurückgelegte Kilometer). Das LG Regensburg geht davon aus, dass der Kläger keinen Nutzungsersatz nach §§ 439 IV, 346 II S. 1 Nr. 1 BGB schuldet, weil es sich bei dem streitgegenständlichen Kaufvertrag um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 I BGB gehandelt habe. Auf solche Verträge sei § 439 IV BGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass Nutzungen weder herauszugeben seien noch deren Wert zu ersetzen sei (§ 474 V S. 1 BGB).

Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen wäre für die betroffenen Kunden noch mehr drin als, wie bisher durch den Rücktritt.

 

VW erklärt öffentlich wissentlich die Unwahrheit

VW behauptet seit Wochen für alle von der Abgasmanipulation betroffenen Fahrzeuge die Freigabe für die Softwareupdates durch das KBA erhalten zu haben.

Diese Behauptung war und ist jedoch, wie zu befürchten war, schlichtweg falsch. Noch immer fehlen für ca. 14.000 Fahrzeuge die Freigabe durch das KBA, was durch dieses nunmehr auch bestätigt wurde.

VW versucht Urteile durch Vergleiche zu verhindern

Die neueste Masche von VW, um Urteile gegen sich, welche sich in jüngerer Zeit mehren, zu vermeiden, ist der Versuch außergerichtliche Vergleiche mit den Klägern abzuschließen.

Inhalt des Vergleichs ist der Kauf eines anderen Fahrzeugs durch den Kläger bei dem beklagten Händler. Dieser kauft dann, wie bei dem mit der Klage geltend gemachten Rücktritt das mangelhafte Fahrzeug zurück.

Der Vergleich soll jedoch außergerichtlich geschlossen werden und über den Abschluss Stillschweigen vereinbart werden. Sollte der Kläger oder der Anwalt gegen diese Schweigeverpflichtung verstoßen, verlangt VW eine Vertragsstrafe von 10.000 €. Das Schweigen lässt sich VW jedoch nichts kosten.

Im Anschluss soll der Kläger dann die Klage zurücknehmen und die Kosten sollen gegeneinander aufgehoben (geteilt) werden.

Von dieser Art der Vergleiche ist dringend abzuraten.  Die Rechtsschutzversicherung des Klägers wird die Kosten nicht tragen, da der Versicherung aufgrund der Schweigeverpflichtung keine Unterlagen o.ä. übermittelt werden können, um keine Vertragsstrafe zu riskieren.

Letztlich zahlt der Kläger aufgrund der nicht unerheblichen Verfahrenskosten einen hohen Preis und VW geht als Gewinner hervor, da durch diese Art weitere Urteile gegen VW vermieden werden und somit potentielle Kläger abgeschreckt werden.

Einigung in den USA für den 3.0 l

VW und die US-Behörden haben sich im VW-Abgasskandal durch einen weiteren Vergleich geeinigt. Für die rund 80.000 betroffenen Fahrzeuge mit dem 3.0 l Motor muss VW eine Milliarde Dollar (962 Millionen Euro) zahlen. Das Geld soll sowohl für den Rückkauf eines Teils der betroffenen Fahrzeuge, als auch für die Nachbesserung eines anderen Teils der Fahrzeuge mit dem 3.0 l Motor verwendet werden. 225 Millionen Dollar fließen in einen Umweltschutzfonds. Für etwa 20.000 Autos (VW Touareg und Audi Q7) der Jahrgänge 2009 bis 2012 ist der Rückkauf durch VW geplant, für die restlichen 60.000 Autos ist eine Umrüstung vorgesehen. „Volkswagen hat zugesagt, dass das möglich ist“, betonte Richter Breyer. Sollte es wider Erwarten doch Probleme mit der Umrüstung geben, käme auch wieder ein Rückkauf durch VW in Betracht.

Außerdem können die Autofahrer mit einer Entschädigung rechnen.

VW hat nun bis Ende Januar Zeit eine finale Einigung mit allen Details mit den Klägern abzustimmen.

 

Mehrverbrauch beim 1.2 l TDI nach Softwareupdate und die Frage nach der Haltbarkeit

Bereits im Sommer hat der ADAC auf Grundlage eigener Messungen bestätigt, dass das Softwareupdate von VW bei den mit der Schummel-Software ausgerüsteten 2.0-TDI-Motoren Wirkung zeigt. Jetzt hat der ADAC auch den kleinen 1.2 TDI mit dem Softwareupdate in einem VW Polo auf den Prüfstand getestet. Dabei konnten deutliche Rückgänge bei den Stickoxidemissionen bestätigt werden, aber es kam gleichzeitig zu einem Anstieg der Verbrauchswerte von bis zu 2,7 %.

Dieser Mehrverbrauch bzw. diese Verbrauchsabweichung stellt allerdings für VW gleich mehrere Probleme dar.  Zum einen hätte das Kraftfahrt-Bundesamt die Umrüstung eigentlich nur freigeben dürfen, wenn der Verbrauch vollkommen unverändert bleibt. Zum anderen leidet das Fahrzeug damit an einem neuen Mangel, was ebenfalls Gewährleistungsrechte des Kunden gegenüber VW bzw. dem jeweiligen Händler begründet.

Darüber hinaus sind mögliche Folgen durch das Softwareupdate zur Zeit völlig ungeklärt. Langzeittests hat es nicht gegeben, da VW auf die Schnelle eine Lösung erarbeiten musste. VW testet die neue Software daher an seinen Kunden. Die umgerüsteten Fahrzeuge laufen in einem erhöhten Abgasrückführungs-Modus. Genau das aber sollte die nun entfernte Schummel-Software eigentlich verhindern. Aufgrund dieser Widersprüchlichkeiten kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Bauteilsschäden und/oder früher auftretenden Verschleißerscheinungen (z.B. AGR-Ventil) an den Fahrzeugen kommt.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat zwar bestätigt, dass das Update keine Folgen für die Dauerhaltbarkeit des Motors habe. Belege und Testergebnisse hat das KBA aber nicht vorzuweisen.

Zweifel hieran entstehen ferner durch das Verhalten von VW. So wird seitens VW keine Garantie für die Dauerhaltbarkeit übernommen.

Aufgrund dieser ungewissen Situation empfehlen viele Experten, welchen ich mich ebenfalls anschließe, das Softwareupdate nicht aufspielen zu lassen.

Audi A3 mit illegaler Abschalteinrichtung?

In dem VW-Abgasskandal gibt es einen neuen Verdacht, nun gegen die VW-Tochter Audi. Audi soll möglicherweise den Dieselmotor des aktuellen Modells A3 manipuliert haben, um Abgasgrenzwerte der EU einhalten zu können. Dieser Verdacht wird durch Labor-Testergebnisse des Forschungszentrums Joint Research Centre (JRC) der Europäischen Kommission erhärtet. Die Brüsseler Behörde gab die Testberichte auf Drängen des Untersuchungsausschusses heraus, den das Europaparlament zur Aufklärung des VW-Abgasskandals eingesetzt hat.

Wie bereits berichtet ist Audi tief in den VW-Abgasskandal verstrickt. So stammte nicht nur die Ursprungssoftware, welche VW letztlich nutze von Audi, sondern Audi setzte seit Jahren unlautere Mittel ein, um die Abgasvorgaben in den USA zu erreichen bzw. einzuhalten.

Nun kommt aktuell der Verdacht mit dem A3 in Europa hinzu. Beim A3 handelt es sich um einen Verkaufsschlager des Ingolstädter Autobauers, der vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) in der bestmöglichen Schadstoffklasse Euro 6 eingestuft wurde. Bei einem Test auf dem Prüfstand  im Labor von JRC fanden die Experten im August 2016 jedoch zwei Indizien, die auf eine illegale Abgasabschalteinrichtung schließen lassen, also auf ein sogenanntes „Defeat Device“.

Audi beteuert hingegen, der A3 sei in Ordnung. Es gebe „unabhängige Messungen“, bei denen der A3 2.0 TDI mit der Schadstoffnorm Euro 6 „sehr gut abgeschnitten“ habe. Zu der Untersuchung des JRC lägen dem Konzern keinerlei Informationen vor, betonte ein Audi-Sprecher. Die vom JRC dem Europaparlament übermittelten Stickoxid-Werte des Audi A3 ähneln jenen Messergebnissen, die auch Ermittler in den USA auf die Spur des VW-Skandals brachten. Wenn ein Auto die Abgasgrenzwerte der Klasse Euro 6 erreichen will, darf es höchstens 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen. Im Fall des Audi A3 liegt der Wert laut JRC im Kaltstart darunter; beim Start mit warmem Motor schnellt der Wert allerdings auf über das Doppelte (163 Milligramm pro Kilometer) hoch. Auch bei einem Test bei zehn Grad Celsius liegt der Wert mit fast 140 Milligramm sehr hoch.

Aufgrund dieser Ergebnisse begründet sich für den ehemaligen Bereichsleiter des Umweltbundesamtes, Axel Friedrich, ein Verdacht: „Wenn ein Fahrzeug auf dem Prüfstand deutlich höhere Werte beim Warmtest im europäischen Prüfzyklus hat als im Kalttest, dann ist der starke Verdacht, dass hier ein Defeat Device vorliegt, da dies technisch nicht zu erklären ist.“ Eigentlich sollten die Emissionen bei dieser Art von Test dann niedriger sein, da der Katalysator beim Start warm ist. Auffällig sind aus Sicht von Friedrich auch Abweichungen in einem kalten Prüfstand: „Wenn die Emissionen bei tieferen Temperaturen im gleichen Test erheblich höher sind, dann weist dies auf einen Temperaturschalter hin.“

Die EU-Verordnung 715/2007/EG verlangt eine funktionierende Emissionsminderung „in normal use“, also bei normalem Gebrauch. Zehn Grad Celsius sind, im Durchschnitt, in Mitteleuropa normal. 2015 hatte das niederländische Prüfinstitut TNO ein ähnlich auffälliges Abgasverhalten bei einer C-Klasse von Mercedes nachgewiesen. Bei Temperaturen um zehn Grad hatte die Limousine andere Stickoxid-Werte gezeigt als im Labor bei 25 Grad.

Auch die Ergebnisse des KBA legen nahe, dass auch bei anderen Herstellern die optimale Abgasreinigung nur in einem eng begrenzten Temperaturfenster stattfindet.

Der Europaabgeordnete der Grünen, Turmes, kommentierte diese Ergebnisse damit, dass jetzt  klar werde, wieso Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt sich mit Händen und Füßen gegen unabhängige Kontrollen auf europäischer Ebene wehre. Das „Techtelmechtel“ zwischen Bundesregierung, KBA und Automobilindustrie solle keinesfalls aufgedeckt werden.

VW arbeitet in den USA an einer Einigung bzgl. der 3.0 l Motoren

In den USA hofft VW bzgl. der 3.0 l Dieselmotoren auf einen baldigen Durchbruch in Richtung Einigung. Am heutigen Dienstag (20 Uhr) soll wieder verhandelt werden, wie die illegalen Abschalteinrichtungen in den rund 80.000 betroffenen Dieselfahrzeugen mit den 3.0 l Motoren beseitigt werden können. Die Angelegenheit entwickelt sich allerdings zur Hängepartie. Der heutige Termin war bereits von Freitag auf Montag verschoben worden und wurde dann erneut vertagt. Eigentlich sollte die Anhörung bereits am 30.11.2016 stattfinden.