VW vor Einigung in den USA

Diversen Medienberichten zufolge, welche allsamt bislang nicht bestätigt wurden, könnte VW vor einer Einigung in den USA stehen. VW und das US-Justizministerium sowie die amerikanischen Umweltbehörden EPA und CARB und die zuständigen Behörden der Bundesstaaten stehen offenbar kurz vor dem Abschluss eines Vergleichs.

Danach sollen die Halter der ca. 580.000 betroffenen Fahrzeuge eine Entschädigung von ca. 5.000 $ erhalten.

Ferner überlegt VW die Fahrzeuge mit dem betroffenen 2.0 l Motor, ca. 500.000 Stück,  bei dem eine Umrüstung zu aufwendig bzw. technisch nicht möglich ist, zurückzukaufen.

Darüber hinaus muss VW eine hohe Geldstrafe zahlen und sich verpflichten Maßnahmen zum Umweltschutz, insbesondere zur Luftreinhaltung, finanzieren.

Bislang, so war zu vernehmen, seien Einzelheiten eines möglichen Vergleichs noch nicht fixiert worden, vielmehr sei nur über diverse Eckpunkte (s.o.) verhandelt worden.

Es bleibt abzuwarten, ob eine Einigung im Vergleichswege zustande kommt und wenn ja, wie sich diese auf die anderen Länder auswirkt.

Prüfstandverfahren ade!

Aufgrund des VW Abgasskandals ist die Abschaffung des derzeitigen Prüfstandsverfahrens, wonach die zu genehmigenden Fahrzeuge die Grenzwerte auf dem Prüfstand, also in einem den Herstellern bekannten Prüfzyklus einhalten müssen, nunmehr beschlossene Sache. Ab September 2017 gilt nunmehr auch in Deutschland, wie bereits in vielen anderen Ländern auch, das sog. „Real-Driving-Emissions-Testverfahren“ für die Zulassung neuer Fahrzeugtypen.

Im „Real-Driving-Emissions-Testverfahren“ müssen die Fahrzeuge die vorgeschriebenen Grenzwerte nunmehr auf der Straße im Alltag erfüllen.

Damit ist nunmehr im PKW-Bereich die gleiche Entwicklung zu verzeichnen, wie bereits vor 13 Jahren im LKW-Bereich. Dort wurden die Abgaswerte dank Manipulationssoftware auch nur auf dem Prüfstand eingehalten. Infolgedessen wurde reagiert und vorgeschrieben, dass die Werte im „Real-Life“ einzuhalten sind. Die Hersteller reagierten und verbauten große Adblue-Tanks, wodurch ca. 5-7% Adblue im Verhältnis zum Dieselkraftstoff in den Abgasstrang eingespritzt wird, mit der Folge, dass die LKWs die vorgeschriebenen Emissionswerte einhalten.

Manipulationssoftware stammt von Audi

Die Ursprungsdaten der von VW im VW-Abgasskandal verwendete Software stammen von Audi. Audi hatte diese bereits 1999 entwickelt. VW hat dann ab 2005 auf diese Software zurückgegriffen und sie Stück für Stück erweitert.

Audi hatte zunächst in die Motorsteuerung eingegriffen, angeblich um das Klopfen des Dieselmotors zu verringern und den Komfort zu erhöhen. Dadurch hätten sich jedoch die Stickoxid-Werte erhöht, so dass man die Funktion auf Prüfständen abgeschaltet habe, um die Tests zu bestehen. Aufgrund dessen wurde die Software in der Kommunikation der Entwickler oft als „Akustikfunktion“ beschrieben. Die Pläne wurden dann wieder verworfen, unter anderem auch deshalb, weil schon damals klar war, dass der Einsatz eines solchen „Defeat device“ illegal gewesen wäre und eine Genehmigung der Fahrzeuge nicht hätte erteilt werden dürfen. Später wurde die Idee dennoch wieder aufgegriffen, von VW.

Rechtsgutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zu Abschalteinrichtungen in PKW vom 16.3.2016

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat sich in einem Rechtsgutachten mit Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen hinsichtlich deren Konformität mit den gesetztlichen Vorgaben beschäftigt. Diesbezüglich wurden auch die Argumente der Hersteller für die Verwendung der Abschalteinrichtungen (z.B. Bauteilsschutz, Umgebeungstemperatur) beleuchtet. Das Gutachten wurde am 16.3.2016 fertig gestellt und läuft unter dem Az. WD 7 – 3000 – 031/16. Im Ergebnis gelangt das Gutachten dazu, dass Abschalteinrichtungen lediglich zulässig sind, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen.

Nachfolgend finden Sie das Fazit des Gutachtens abgedruckt:

Rechtsgutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zu Abschalteinrichtungen in PKW vom 16.3.2016 weiterlesen

Schweizer Behörden verweigern die Zulassung von vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugen

Das Schweizer Bundesamt für Straßen (Astra) hat am 2.10.2015 mit einer entsprechenden Weisung an die einzelnen Zulassungsstellen in den Kantonen auf den VW-Abgasskandal reagiert. Danach ist für die Zulassung eines vom Abgaskanal betroffenen Fahrzeuges in der Schweiz, die nach dem 2.10.2015 verzollt wurden ein Nachweis erforderlich, dass die seitens VW angekündigte Nachbesserung (Softwareupdate) tatsächlich durchgeführt wurde. Dieser Nachweis kann in Form eines Eintrages im Serviceheft oder durch ein separates Zertifikat erbracht werden, wobei beides durch einen offiziellen VW Servicepartner ausgestellt werden muss. Dieser Nachweis ist dann dem jeweiligen Straßenverkehrsamt vorzulegen.

Schweizer Behörden verweigern die Zulassung von vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugen weiterlesen

US VW-Händler verklagt VW

Am Mittwoch reichte nunmehr auch erstmalig ein Händler (Besitzer dreier Autohäuser) bei einem Gericht im US-Bundesstaat Illinois Klage wegen Betrugs gegen VW ein.

Der VW-Händler fühlt sich durch die Manipulationssoftware des Herstellers systematisch getäuscht. Mit der Installation der illegalen Manipulationssoftware zur Abgas-Manipulation habe VW den Vertragshändler gezielt betrogen, in illegale Praktiken verwickelt, Informationen zurückgehalten und die Händler sich selbst überlassen, heißt es in der Klage.

VW hat nach eigenen Angaben etwa 650 Händler in den USA. Sollte sich der Vertrieb auf breiterer Front gegen den Konzern wenden, wäre das für die ohnehin schwierige Zukunft in den USA hochbrisant. Die Händler sind der Schlüssel zur Kundschaft. Wie viele Verkäufer die Klage unterstützen, ist derzeit aber noch schwer einzuschätzen.

Die Affäre hat das Vertrauen in VW erschüttert und die Verkaufszahlen stark sinken lassen.

Es bleibt abzuwarten, ob weitere Händler folgen werden.

Passatrückruf verzögert sich

Der für bereits Ende Februar 2016 engekündigte Start des Rückrufs der betroffenen Passatmodelle verzögert sich weiter. Das ist dem Umstand geschuldet, dass das für die Freigabe des Softwareupdates zuständige Kraftfahrtbundesamt (KBA) die Freigabe bislang nicht erteilt hat. Das KBA hat in den vergangenen Wochen und Monaten zahlreiche Fahrzeuge von VW auf Prüfständen der technischen Dienste untersucht. Die Nachprüfungen der herstellerseits nachgebesserten (mit Softwareupdate versehenen) Fahrzeuge haben offenbar ergeben, dass das Softwareupdate nicht ausreichend ist, um den Mangel zu beseitigen und gleichzeitig keinen anderen Mangel zu schaffen. Passatrückruf verzögert sich weiterlesen

Klageabweisung in Bochum

Landgericht Bochum (Foto: Frank Vincentz / CC BY)

Wie nach der mündlichen Verhandlung vom 2.3.2016 vor dem Landgericht Bochum (s. anderen Beitrag) zu erwarten war, hat das Landgericht die Klage auf Rücktritt abgewiesen. Zur Begründung wurde, ebenfalls wie berichtet, ausgeführt, dass der Mangel leicht zu beheben sei und daher die erforderliche Erheblichkeitsgrenze nicht übersteige. Klageabweisung in Bochum weiterlesen

Weitere Manipulationen während der Ermittlungen

Welche Modelle sind betroffen?
Foto: Kickaffe / CC BY

Wie nunmehr, durch Recherchen von WDR, NDR und der „Süddeutschen Zeitung“ bekannt wurde waren die Manipulationen an Dieselmotoren im VW-Konzern offenbar noch viel umfangreicher als bisher bekannt bzw. angenommen. Die Manipulationen wurden auch noch vorgenommen, als die kalifornische Umweltbehörde CARB den VW-Konzern bereits seit Monaten wegen deutlich erhöhter Abgaswerte im Visier hatte.

So ist es zum Jahreswechsel 2014/15 zu einem Software-Update der Manipulationssoftware gekommen. In diesem Zuge wurde die illegale Abschaltvorrichtung unbemerkt von den US-Behörden durch ein Software-Update erweitert, wodurch die Motorsteuerung jetzt noch klarer unterscheiden konnte, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet oder im Straßenverkehr unterwegs war. Das Software-Update beinhaltete die sog. Lenkwinkelerkennung. Darunter ist die Funktion zu verstehen, wodurch die Bewegung des Lenkrads erkannt wird. Dadurch konnte die Software noch zuverlässiger feststellen, wann das Auto auf der Straße fuhr, und dann die Abgasreinigung reduzieren. Weitere Manipulationen während der Ermittlungen weiterlesen

Geheimhaltungsinteresse bei VW

VW Golf TDI Abgas-Skandal
VW auf einer US-amerikanische Automesse (Foto: Kickaffe / CC BY)

Einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge sei der Vorstand von VW davon ausgegangen mit den US-Behörden eine „Lösung“ mit überschaubaren Strafen und vor allen Dingen ohne Informierung der Öffentlichkeit zu erreichen. Dies berichteten neben der „Süddeutsche Zeitung“ auch der NDR sowie der WDR unter Berufung auf eine Stellungnahme von VW für das Landgericht Braunschweig.

Danach sollen der damalige VW-Chef Martin Winterkorn und seine Kollegen kurz vor der Enthüllung der Manipulationssoftware durch die US-Umweltbehörde EPA über die Verstöße Kenntnis gehabt haben. VW habe aber damals ein „Geheimhaltungsinteresse“ gehabt.

Aus dem Schriftsatz von VW an das Landgericht Braunschweig ergibt sich, dass der Vorstand sich die Möglichkeit, die Gesetzesverstöße auf Dauer geheim halten zu können, nicht nehmen lassen wollte. Es soll sich ferner aus dem Schriftsatz entnehmen lassen, dass VW angibt, in den USA seien bei anderen Unternehmen solche Manipulationen mit „überschaubaren Strafzahlungen“ geahndet worden, „ohne dass der Regelverstoß öffentlich bekannt, geschweige denn von den US-Behörden proaktiv in die Öffentlichkeit getragen wurde“.