Passatrückruf verzögert sich

Diesen Artikel teilen:
Share on facebook
Facebook
Share on google
Google
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
Linkedin

Der für bereits Ende Februar 2016 engekündigte Start des Rückrufs der betroffenen Passatmodelle verzögert sich weiter. Das ist dem Umstand geschuldet, dass das für die Freigabe des Softwareupdates zuständige Kraftfahrtbundesamt (KBA) die Freigabe bislang nicht erteilt hat. Das KBA hat in den vergangenen Wochen und Monaten zahlreiche Fahrzeuge von VW auf Prüfständen der technischen Dienste untersucht. Die Nachprüfungen der herstellerseits nachgebesserten (mit Softwareupdate versehenen) Fahrzeuge haben offenbar ergeben, dass das Softwareupdate nicht ausreichend ist, um den Mangel zu beseitigen und gleichzeitig keinen anderen Mangel zu schaffen.

Dem Vernehmen nach sind mögliche höhere Kraftstoff-Verbrauchswerte der Grund für die Verzögerungen beim Rückrufplan. Dies wurde bereits von vielen Sachverständigen seit Monaten vermutet und scheint jetzt auch Realität zu werden. Nach Aussage von VW sollen sich die Eigenschaften des Fahrzeugs nach dem Softwareupdate nicht ändern. Dies ist aber auch die Pflicht, denn selbst ein minimal höherer Verbrauchswert würde beim KBA als nicht zulässig gelten. Für Nachrüstungen gilt eine sog. „Null-Toleranz-Linie“.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal auf das nicht tragbare Urteil vor dem LG Bochum zurückkommen (s. anderen Beitrag), wo dieses Problem bzw. Mangel seitens des Gerichts gar nicht reflektiert wurde. Wenn VW den Mehrverbrauch nicht in den Griff bekommt, was nach Ausführungen von Sachverständigen bei gleichbleibender Leistung und Abgasrückführung bereits physikalisch nicht möglich ist, ergeben sich für die Betroffenen weitere gute Argumente für einen Rücktritt vom Kaufvertrag.

Diesen Artikel teilen:
Share on facebook
Facebook
Share on google
Google
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
Linkedin

Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de