Geheimhaltungsinteresse bei VW

VW Golf TDI Abgas-Skandal
VW auf einer US-amerikanische Automesse (Foto: Kickaffe / CC BY)
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Einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge sei der Vorstand von VW davon ausgegangen mit den US-Behörden eine „Lösung“ mit überschaubaren Strafen und vor allen Dingen ohne Informierung der Öffentlichkeit zu erreichen. Dies berichteten neben der „Süddeutsche Zeitung“ auch der NDR sowie der WDR unter Berufung auf eine Stellungnahme von VW für das Landgericht Braunschweig.

Danach sollen der damalige VW-Chef Martin Winterkorn und seine Kollegen kurz vor der Enthüllung der Manipulationssoftware durch die US-Umweltbehörde EPA über die Verstöße Kenntnis gehabt haben. VW habe aber damals ein „Geheimhaltungsinteresse“ gehabt.

Aus dem Schriftsatz von VW an das Landgericht Braunschweig ergibt sich, dass der Vorstand sich die Möglichkeit, die Gesetzesverstöße auf Dauer geheim halten zu können, nicht nehmen lassen wollte. Es soll sich ferner aus dem Schriftsatz entnehmen lassen, dass VW angibt, in den USA seien bei anderen Unternehmen solche Manipulationen mit „überschaubaren Strafzahlungen“ geahndet worden, „ohne dass der Regelverstoß öffentlich bekannt, geschweige denn von den US-Behörden proaktiv in die Öffentlichkeit getragen wurde“.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Tel.: 0461-97 88 78 18
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