VW vor Einigung in den USA

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Diversen Medienberichten zufolge, welche allsamt bislang nicht bestätigt wurden, könnte VW vor einer Einigung in den USA stehen. VW und das US-Justizministerium sowie die amerikanischen Umweltbehörden EPA und CARB und die zuständigen Behörden der Bundesstaaten stehen offenbar kurz vor dem Abschluss eines Vergleichs.

Danach sollen die Halter der ca. 580.000 betroffenen Fahrzeuge eine Entschädigung von ca. 5.000 $ erhalten.

Ferner überlegt VW die Fahrzeuge mit dem betroffenen 2.0 l Motor, ca. 500.000 Stück,  bei dem eine Umrüstung zu aufwendig bzw. technisch nicht möglich ist, zurückzukaufen.

Darüber hinaus muss VW eine hohe Geldstrafe zahlen und sich verpflichten Maßnahmen zum Umweltschutz, insbesondere zur Luftreinhaltung, finanzieren.

Bislang, so war zu vernehmen, seien Einzelheiten eines möglichen Vergleichs noch nicht fixiert worden, vielmehr sei nur über diverse Eckpunkte (s.o.) verhandelt worden.

Es bleibt abzuwarten, ob eine Einigung im Vergleichswege zustande kommt und wenn ja, wie sich diese auf die anderen Länder auswirkt.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Tel.: 0461-97 88 78 18
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