Prüfstandverfahren ade!

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Aufgrund des VW Abgasskandals ist die Abschaffung des derzeitigen Prüfstandsverfahrens, wonach die zu genehmigenden Fahrzeuge die Grenzwerte auf dem Prüfstand, also in einem den Herstellern bekannten Prüfzyklus einhalten müssen, nunmehr beschlossene Sache. Ab September 2017 gilt nunmehr auch in Deutschland, wie bereits in vielen anderen Ländern auch, das sog. „Real-Driving-Emissions-Testverfahren“ für die Zulassung neuer Fahrzeugtypen.

Im „Real-Driving-Emissions-Testverfahren“ müssen die Fahrzeuge die vorgeschriebenen Grenzwerte nunmehr auf der Straße im Alltag erfüllen.

Damit ist nunmehr im PKW-Bereich die gleiche Entwicklung zu verzeichnen, wie bereits vor 13 Jahren im LKW-Bereich. Dort wurden die Abgaswerte dank Manipulationssoftware auch nur auf dem Prüfstand eingehalten. Infolgedessen wurde reagiert und vorgeschrieben, dass die Werte im „Real-Life“ einzuhalten sind. Die Hersteller reagierten und verbauten große Adblue-Tanks, wodurch ca. 5-7% Adblue im Verhältnis zum Dieselkraftstoff in den Abgasstrang eingespritzt wird, mit der Folge, dass die LKWs die vorgeschriebenen Emissionswerte einhalten.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de