Jüngst & Kahlen Rechtsanwälte ist eine der erfolgreichsten Kanzleien im VW-Abgasskandal. Wir vertreten Betroffene deutschlandweit und bieten Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat mit Urteil vom 14.7.22, C-217/20; C-134-20 und C-145/20 entschieden, dass sogenannte Thermofenster in...
Das KBA hat am 17.02.2022 weitere Rückrufaktion (Rückrufcode E222115640 (22-C-013) O7A) veröffentlicht, wovon 74. 554 Fahrzeuge in Deutschalnd umfasst sind....
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat die Ermittlungen zu den Betrugsvorwürfen hinsichtlich der Manipulationssoftware im VW-Abgas-Skandal weiter ausgeweitet. Die Zahl der Beschuldigten sei von sechs auf derzeit 17 Personen gestiegen. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Hannover am Dienstag, den 8.3.2016 der Presse mit. Bei den Ermittlungen geht es weiterhin um den Verdacht des Betrugs und mögliche Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Die bei VW durchgeführte Razzia liegt nunmehr fünf Monate zurück, nun wird das Bild der Ermittler zu den Hintergründen für die Manipulationen von Diesel-Fahrzeugen immer klarer. Es werden nach wie vor Zeugen befragt und die Akten ausgewertet.
In Frankreich sind ca. 950.000 Fahrzeuge vom VW-Abgasskandal betroffen. Im Oktober hatte die Staatsanwaltschaft bereits die Geschäftsräume von VW in Frankreich durchsucht. Nun hat die Staatsanwaltschaft Paris ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges gegen VW eingeleitet. Die Anti-Betrugs-Behörde, welche dem Pariser Wirtschaftsministerium unterstehet, ist ebenfalls aktiv geworden. Bei ihrer Jahrespressekonferenz am Montag, den 7.3.2016 betonte diese, dass diverse Elemente den vorsätzlichen (Absicht) Charakter des Betrugs belegt hätten. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ist auf Bundesebene ebenfalls seit geraumer Zeit tätig. Es bleibt abzuwarten, was die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften zum Vorschein bringen.
Gestern, am 2.3.2016 wurde in der ersten Klage eines vom VW Diesel-Abgasskandal betroffenen Eigentümers auf Rücktritt vom Kaufvertrag vor dem Landgericht Bochum deutlich gemacht, dass das Gericht beabsichtigt, die Klage abzuweisen. Nach der Auffassung des Gerichts sei der Mangel nicht erheblich. Dies wurde damit begründet, dass die seitens des Herstellers angebotene Nachbesserung nur ca. eine halbe Stunde Zeit in Anspruch nehme und pro Fahrzeug Kosten in Höhe von 60 bis 80 € nach sich ziehe.
Wie bereits ausführlich dargestellt kennt das deutsche Recht im Falle von Mängeln innerhalb der gesetzlichen Fristen mehrere, dem Käufer zustehende Rechte (Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz). Vor einem etwaigen Rücktritt muss dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung/Nachbesserung eingeräumt werden.
Die Nacherfüllung kann auf zwei Arten erfolgen:
Durch Nachbesserung, also Reparatur oder durch Nachlieferung, was die Lieferung einer mangelfreien Ersatzsache (vorliegend also den Tausch des Fahrzeugs gegen einen Neuwagen) bedeutet.
Erst wenn der Verkäufer eine Nacherfüllung abgelehnt hat, er sich mit dieser im Verzug befindet oder eher zweimal erfolglos nacherfüllt hat, ist eine Minderung oder ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Erste Klage in Deutschland beim Landgericht Bochum weiterlesen
Welche Käuferrechte stehen dem Käufer eines von der Manipulationssoftware betroffenen Fahrzeugs zu? Neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten (Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadenersatz) kommt auch die Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung in Betracht.
Vom Abgas-Skandal betroffen ist der Dieselmotor vom Typ EA 189, der mit den Hubräumen von 1,2, 1,6 oder 2,0 Liter ausgestattet ist. Seit dem 3.11.2015 weitet sich der Abgas-Skandal nun auch auf den 3,0 Liter Dieselmotor, welcher neben den entsprechenden VW-Modellen auch bei Audi und Porsche verbaut wird, aus. Ob Ihr Fahrzeug tatsächlich betroffen ist, können Sie unter Angabe der Fahrzeugidentnummer auf der jeweiligen Hersteller Homepage in Erfahrung bringen. Bei den 2,0-Liter- und 1,2-Liter-Motoren reicht laut VW offenbar ein Software-Update aus, um den Mangel zu beheben. Bei den 1,6-Liter-Aggregaten muss zusätzlich auch neue Hardware verbaut werden, die Medienberichten zufolge teilweise noch nicht einmal produziert ist. Käuferrechte im VW-Abgas-Skandal: Das steht Ihnen zu weiterlesen
Viel mehr VW-Manager und -Mitarbeiter wussten von den Manipulationen
Das Schweigegelübde in der Motorenabteilgung: Der Zeitschrift „Der Spiegel“ zufolge hat ein namentlich nicht genannter Kronzeuge bekannt gegeben, dass entgegen den Behauptungen des Konzerns nicht lediglich ein kleiner Kreis von der Manipulation Kenntnis gehabt haben soll, sondern sehr viele Mitarbeiter und Manager eingeweiht gewesen sind.
Dem Bericht zufolge habe der Mann ausgesagt, dass er selbst hochrangige Manager außerhalb der Abteilung auf die Manipulationen aufmerksam gemacht habe, darunter auch Heinz Jacob Neusser, den späteren VW Vorstand. Dieser soll darauf jedoch nicht reagiert haben. Danach soll es in der Abteilung für Motorenentwicklung ein sogenanntes Schweigegelübde gegeben haben. Das VW „Schweigegelübde“: Auch hochrangige Manager waren eingeweiht weiterlesen
Unsere Empfehlung: Handeln Sie jetzt! (Verjährung droht!)
Den im Artikel „Welche Rechte stehen Ihnen als Käufer zu?“ genannten Gewährleistungsrechte des Käufers droht nach 2 Jahren ab Überlassung des Fahrzeugs (Auslieferung) bei Neuwagen und in der Regel bereits nach 1 Jahr beim Gebrauchtwagenkauf Verjährung, so dass diesbezüglich Eile geboten sein dürfte.
Der Kanzlei Jüngst & Kahlen Rechtsanwälte in Flensburg ist es bereits in diversen vom Abgas-Skandal betroffenen Fällen gelungen, seitens VW einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung bis zum 31.12.2016 zu erringen.
Unserer Ansicht nach sollten Sie nicht erst auf eine Nachbesserungs-Aktion von VW warten, sondern vielmehr umgehend selbst tätig werden, da die einschlägigen Fristen für die Inanspruchnahme der Gewährleistungsrechte bereits laufen. Daher ist es für Sie als Betroffener des VW-Abgas-Skandals von enormer Wichtigkeit, umgehend zu handeln, da die Gefahr der Verjährung Ihrer Gewährleistungsansprüche besteht. Reagieren oder Abwarten? Wie soll ich mich verhalten? Verjährung droht! weiterlesen
Voraussetzung für sämtliche Ansprüche ist ein „Mangel“ der erworbenen Sache. Vorliegend dürfte der Mangel bereits darin bestehen, dass die Motoren tatsächlich mehr Schadstoffe (nämlich Stickstoffoxide) ausstoßen als in der Produktdarstellung des Herstellers angegeben.
In europäischen Abgasnormen sind die zulässigen Höchstwerte für die Emissionen von Schadstoffen festgelegt, welche bei der Typengenehmigung (z.B. durch das Kraftfahrtbundesamt, KBA) einzuhalten sind. VW hat mit der genutzten Software die Stickoxidwerte für Prüfstandläufe „optimiert“, so dass die Grenzwerte für die EU-Normen eingehalten wurden. Im Normalbetrieb des Fahrzeugs (die Software kann zwischen Prüfstandslauf und Normalbetrieb unterscheiden) wurden die Werte dann aber nicht mehr eingehalten und überstiegen diese bei Weitem. Dieses Verfälschen von Abgaswerten ist nach der europäischen Fahrzeugemissionen-Verordnung unzulässig.
Die entdeckte Abgas-Manipulationssoftware steckt in vielen Modellen des VW-Konzerns. Betroffen sind dabei nicht nur Modelle der Stammmarke Volkswagen, sondern auch Fahrzeuge von Audi, Porsche, Skoda, und Seat. Fakt ist: Der Motor EA 189 wurde in Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2014 eingebaut. Betroffen sind TDI-Dieselmotoren mit 1,6 und 2,0 Litern Hubraum und der Abgasnorm Euro 5.
Auch der Deutsche Bundestag hat am 15.10.2015 unter dem Aktenzeichen WD 7 – 3000 – 184/15 in einem Gutachten unter dem Titel „Manipulationen von Immissionskontrollsystemen durch Autohersteller“ hinsichtlich möglicher zivil- und strafrechtlicher Implikationen Stellung bezogen.Das sagt der Deutsche Bundestags zum VW-Skandal weiterlesen