Reagieren oder Abwarten? Wie soll ich mich verhalten? Verjährung droht!

Foto: StockSnap / Lizenz
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Unsere Empfehlung: Handeln Sie jetzt! (Verjährung droht!)

Den im Artikel „Welche Rechte stehen Ihnen als Käufer zu?“ genannten Gewährleistungsrechte des Käufers droht nach 2 Jahren ab Überlassung des Fahrzeugs (Auslieferung) bei Neuwagen und in der Regel bereits nach 1 Jahr beim Gebrauchtwagenkauf  Verjährung, so dass diesbezüglich Eile geboten sein dürfte.

Der Kanzlei Jüngst & Kahlen Rechtsanwälte in Flensburg ist es bereits in diversen vom Abgas-Skandal betroffenen Fällen gelungen, seitens VW einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung bis zum 31.12.2016 zu erringen.

Unserer Ansicht nach sollten Sie nicht erst auf eine Nachbesserungs-Aktion von VW warten, sondern vielmehr umgehend selbst tätig werden, da die einschlägigen Fristen für die Inanspruchnahme der Gewährleistungsrechte bereits laufen. Daher ist es für Sie als Betroffener des VW-Abgas-Skandals von enormer Wichtigkeit, umgehend zu handeln, da die Gefahr der Verjährung Ihrer Gewährleistungsansprüche besteht.

Sofern Sie also aufgrund der laufenden Fristen nicht darauf warten wollen, bis VW von sich aus eine Nachbesserung anbietet, sondern selbst umgehend aktiv werden wollen, wenden Sie sich an die Kanzlei Jüngst & Kahlen Rechtsanwälte. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bereits Klage auf Rücktritt vom Kaufvertrag beim Landgericht Flensburg eingereicht

Um die Rechte der geschädigten Autobesitzer zu wahren hat die Kanzlei Jüngst & Kahlen Rechtsanwälte bereits in mehreren Fällen Klage auf Rücktritt vom Kaufvertrag beim Landgericht Flensburg eingereicht.

VW hatte zuvor die gesetzten Fristen zur Nachbesserung verstreichen lassen und dem später erklärten Rücktritt mit der Begründung, dass „kein Mangel“ am Fahrzeug vorliege, abgelehnt. Dieses Verhalten seitens der verschiedenen Händler, welche allesamt vorformulierte Einheitsschreiben des Konzerns versandten, ist widersprüchlich.

Volkswagen handelt widersprüchlich

Zum einen wurde auf die Einrede der Verjährung bzgl. der Gewährleistungsrechte verzichtet und angezeigt die Nachbesserung durchführen zu wollen. Zum anderen wurde später behauptet, die Fahrzeuge würden nicht an einem Mangel leiden. Hier drängt sich bereits die Frage auf, was dieser Unsinn seitens VW überhaupt soll. Durch die Einsicht und die Erklärung eine Nachbesserung durchzuführen, wurde das Vorliegen eines Mangels ja bereits impliziert.

Wir sind uns sicher, dass seitens VW dieses widersprüchliche Verhalten mit dem Ziel, Zeit zu gewinnen, an den Tag gelegt wird. Denn schließlich würden sich für VW durch ein Spiel auf Zeit viele Probleme und vor allem die damit verbundenen Kosten von alleine erledigen. Denn die o.g. Fristen für die Geltendmachung der verschiedenen Käuferrechte (Gewährleistungsrechte, Garantien) laufen während dessen weiter und in vielen Fällen dann auch ab.

Die Zeit arbeitet also für VW und gegen die geschädigten Käufer. Aus unserer Sicht ist es daher dringend geboten, dass die betroffenen Käufer jetzt ihre Rechte wahren und selbst aktiv werden. Eine allgemeine Zusage in der Presse seitens des Konzerns ist in rechtlicher Hinsicht wenig hilfreich, um später Schäden erfolgreich geltend machen zu können. Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahrung und Durchsetzung Ihrer Rechte.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de