Mehrverbrauch beim 1.2 l TDI nach Softwareupdate und die Frage nach der Haltbarkeit

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Bereits im Sommer hat der ADAC auf Grundlage eigener Messungen bestätigt, dass das Softwareupdate von VW bei den mit der Schummel-Software ausgerüsteten 2.0-TDI-Motoren Wirkung zeigt. Jetzt hat der ADAC auch den kleinen 1.2 TDI mit dem Softwareupdate in einem VW Polo auf den Prüfstand getestet. Dabei konnten deutliche Rückgänge bei den Stickoxidemissionen bestätigt werden, aber es kam gleichzeitig zu einem Anstieg der Verbrauchswerte von bis zu 2,7 %.

Dieser Mehrverbrauch bzw. diese Verbrauchsabweichung stellt allerdings für VW gleich mehrere Probleme dar.  Zum einen hätte das Kraftfahrt-Bundesamt die Umrüstung eigentlich nur freigeben dürfen, wenn der Verbrauch vollkommen unverändert bleibt. Zum anderen leidet das Fahrzeug damit an einem neuen Mangel, was ebenfalls Gewährleistungsrechte des Kunden gegenüber VW bzw. dem jeweiligen Händler begründet.

Darüber hinaus sind mögliche Folgen durch das Softwareupdate zur Zeit völlig ungeklärt. Langzeittests hat es nicht gegeben, da VW auf die Schnelle eine Lösung erarbeiten musste. VW testet die neue Software daher an seinen Kunden. Die umgerüsteten Fahrzeuge laufen in einem erhöhten Abgasrückführungs-Modus. Genau das aber sollte die nun entfernte Schummel-Software eigentlich verhindern. Aufgrund dieser Widersprüchlichkeiten kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Bauteilsschäden und/oder früher auftretenden Verschleißerscheinungen (z.B. AGR-Ventil) an den Fahrzeugen kommt.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat zwar bestätigt, dass das Update keine Folgen für die Dauerhaltbarkeit des Motors habe. Belege und Testergebnisse hat das KBA aber nicht vorzuweisen.

Zweifel hieran entstehen ferner durch das Verhalten von VW. So wird seitens VW keine Garantie für die Dauerhaltbarkeit übernommen.

Aufgrund dieser ungewissen Situation empfehlen viele Experten, welchen ich mich ebenfalls anschließe, das Softwareupdate nicht aufspielen zu lassen.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
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