Heimliche Vergleiche um Zeit zu schinden

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Ich hatte bereits am 29.12.2016 von der neuen Variante berichtet, wie VW versucht Urteile zu verhindern. Durch „heimliche“ Vergleiche oder besser Vergleiche mit Verschwiegenheitsverpflichtung und Vertragsstrafe.

Hierzu ist jetzt ein schöner Bericht in der Süddeutschen Zeitung.

Durch die geheimen Vergleiche mit Kunden umgeht VW negative obergerichtliche Urteile (OLG). VW ist stark daran interessiert, OLG-Entscheidungen zu vermeiden oder möglichst lange hinauszuzögern, damit die Gewährleistungsansprüche (2 Jahre bei Neuwagen, 1 Jahr bei Gebrauchtwagen) der betroffenen Käufer verjähren.

Sobald ein OLG Urteil in der Welt ist, werden sich die Landgerichte diesem anschließen. Das könnte für VW also ein sehr sehr teures Urteil werden. Vor dem Hintergrund wird lieber auf Zeit gespielt, um möglichst viele betroffene Kunden und deren Ansprüche verjähren zu lassen.

 

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de