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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat mit Urteil vom 14.7.22, C-217/20; C-134-20 und C-145/20 entschieden, dass sogenannte Thermofenster in...
Das KBA hat am 17.02.2022 weitere Rückrufaktion (Rückrufcode E222115640 (22-C-013) O7A) veröffentlicht, wovon 74. 554 Fahrzeuge in Deutschalnd umfasst sind....
Audi drohen im Abgasskandal weitere Fahrzeug-Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Behörde untersucht das neueste Dieselmodell des Audi A8 auf unzulässige Abschaltvorrichtungen. Während des laufenden Verfahrens war allerdings keine Stellungnahme zu bekommen.
Vor einem Jahr hatte Audi angekündigt, 850.000 Autos mit Sechs- und Achtzylindermotoren unter die Lupe zu nehmen. Die Hälfte der Motoren war in Ordnung, bei einem Viertel steht die Bewertung des KBA noch aus, für 216.000 wurden bereits Rückrufe angeordnet.
Es bleibt demnach spannend, was das KBA noch alles findet.
In den Ermittlungen um Betrugssoftware in Fahrzeugen von Audi haben die Behörden den Vorstandsvorsitzenden der Ingolstädter, Rupert Stadler, in Untersuchungshaft genommen. „Der Beschuldigte wurde der Ermittlungsrichterin vorgeführt, die den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat“, teilte die Staatsanwaltschaft München II mit. Als Grund nannte die Behörde „Verdunkelungsgefahr“.
Bei der Haftrichterin machte Stadler allerdings keine Angaben zur Sache. Seine Vernehmung soll spätestens am Mittwoch beginnen.
Neben Stadler sitzt als Beschuldigter auch ein ehemaliger Chef der Audi-Motorenentwicklung und Porsche-Entwicklungsvorstand in Untersuchungshaft. Er war im September 2017 verhaftet worden.
In der Dieselaffäre hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig ein Bußgeld über eine Milliarde Euro gegen Volkswagen verhängt.
„Volkswagen akzeptiert das Bußgeld und bekennt sich damit zu seiner Verantwortung“, teilte die VW AG am heutigen Mittwoch mit. Damit verzichtet VW auf Rechtsmittel.
Den Ergebnissen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge ist es zu Aufsichtspflichtverletzungen in der Abteilung Aggregate-Entwicklung im Zusammenhang mit der Fahrzeugprüfung gekommen. Diese seien laut Staatsanwaltschaft „mitursächlich“ dafür, dass von Mitte 2007 bis 2015 „insgesamt 10,7 Millionen Fahrzeuge mit dem Dieselmotor der Typen EA 288 (Gen3) in den USA und Kanada sowie EA 189 weltweit mit einer unzulässigen Softwarefunktion beworben, an Abnehmer veräußert und in den Verkehr gebracht wurden“.
Der 27. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln (27 U 13/17) hat am 28.05.2018 entschieden, dass ein Kölner Autohaus einen VW Eos 2,0 TDI mit dem Motor des Typs EA 189 mit Abschaltvorrichtung zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss. Damit wurde im Beschlussverfahren gemäß § 522 Abs. 2 ZPO eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Köln bestätigt.
Das OLG Köln bestätigte die Entscheidung des LG Köln, wonach der Händler das Fahrzeug zurücknehmen muss und den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungswertersatzes in Höhe von 8 Cent pro gefahrenem Kilometer zu erstatten hat. Zur Begründung hat er im Wesentlichen ausgeführt, der vernünftige Durchschnittskäufer erwarte, dass der Hersteller die für den Fahrzeugtyp erforderliche Genehmigung nicht durch eine Täuschung erwirkt habe. Das Fahrzeug sei mangelhaft, da eine Software installiert gewesen sei, die für den Betrieb des Fahrzeugs auf einem Prüfstand einen hinsichtlich geringer Stickoxid-Emissionen optimierten Betriebsmodus sowie eine Erkennung des Prüf-Betriebes und eine Umschaltung in den optimierten Betriebsmodus vorsehe. Allein die Installation der Software führe dazu, dass das Fahrzeug nicht die übliche Beschaffenheit aufweise.
Interessant ist, dass der Senat die Berufung im Wege des Beschlusses gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen hat, weil der Fall sich in der Anwendung höchstrichterlich geklärter abstrakter Rechtssätze auf den vorliegenden Einzelfall erschöpft und eine Revision zum BGH damit nicht zugelassen ist.
Viele Oberlandesgerichte haben in Verhandlungen, Hinweisbeschlüssen und sogar Pressemitteilungen bereits angekündigt, im Abgasskandal zugunsten betrogener Autokäufer entscheiden zu wollen. In der Folge solcher Entscheidungen und insbesondere vor der Verjährung Ende 2018 befürchtet VW eine Klageflut. Aus diesem Grund hat VW bislang immer alles daran gesetzt, eine obergerichtliche Entscheidung unbedingt zu verhindern. Bisher wurde dieses Ziel auch erreicht. So hat VW die eigene Berufung zurückgenommen wie etwa vor dem OLG Braunschweig oder schlicht den vollen Kaufpreis und die vollen Gerichtskosten gezahlt, wie etwa vor dem OLG Naumburg, meistens sind schlichtweg Einigungen (Vergleiche) mit den Klägern erreicht (geschlossen) worden, wie sich einer Pressemitteilung des OLG Koblenz entnehmen lässt.
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat für zwei weitere Audi-Diesel-Modelle einen verpflichtenden Rückruf angeordnet.
Es geht um die Modelle A6 und A7 mit dem 3.0 Liter-Diesel-Motor mit der Schadstoffklasse Euro 6. Bei diesen Fahrzeugen hat das Kraftfahrtbundesamt unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Das Bundesverkehrsministerium teilte nunmehr Folgendes mit: „Aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtungen kann es im Betrieb der Fahrzeuge zu erhöhten Stickoxid-Emissionen kommen. Dem Hersteller wurde aufgegeben, diese Abschalteinrichtungen aus den betroffenen Fahrzeugen nach der Freigabe des Maßnahmenpakets durch das KBA zu entfernen.“
Der entsprechende Bescheid, mit dem das KBA den verpflichtenden Rückruf für die in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge angeordnet hat, ist Audi am Montag zugegangen. Derzeit dürfen diese Fahrzeuge nicht zugelassen und ausgeliefert werden.
Betroffen sind von dem Rückruf zunächst die 33.000 in Deutschland zugelassenen Wagen vom Typ A6 und A7. Weltweit hat Audi nach Auskunft des Ministeriums 60.000 Stück verkauft. Weil der Wagen in Luxemburg seine Typgenehmigung erhalten hatte, mussten sich das Ministerium und das KBA mit den Behörden in dem Nachbarland abstimmen.
Sind die Genehmigungen in Luxemburg möglicherweise erfolgt, da dort weniger „geprüft“ wird als beim KBA aufgrund des Abgasskandals?
Das Landgericht Augsburg hat 07.05.2018, Az.: 82 O 4497/16 im VW-Abgasskandal einen Händler zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags verurteilt, obwohl die kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche bereits verjährt waren. Begründet hat das LG Augsburg sein Urteil damit, dass Kaufverträge über manipulierte Fahrzeuge wegen Verstoßes gegen EU-Recht nichtig sind. Es fehlt an einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung. Damit hat das LG Augsburg auch das Problem der Verjährung der Gewährleistungsrechte im Kaufrecht umgangen, da es hierauf nicht mehr ankam.
Nach § 134 BGB ist ein Vertrag nichtig, wenn er gegen ein gesetzliches Verbot verstoße. Nach Ansicht des LG Augsburg hat der Händler gegen § 27 I EG-FGV verstoßen. Danach dürften Fahrzeuge im Inland nur dann veräußert werden, wenn sie mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung versehen seien. An einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung fehlte es vorliegend aber. Das Gericht führte weiter aus, dass eine Übereinstimmungsbescheinigung nur dann gültig ist, wenn das Fahrzeug, für das sie ausgestellt ist, tatsächlich dem genehmigten Typ entspreche. Dies ist bei den von VW manipulierten Fahrzeugen nicht der Fall.
In der Folge ist der Kaufvertrag zwischen dem Händler und dem Geschädigten nach § 134 BGB als von Anfang an nichtig anzusehen und somit rückabzuwickeln. Für das LG Augsburg spielt es keine Rolle, ob der Händler Kenntnis von der Manipulation gehabt habe oder nicht. Der Kläger erhalte damit sein Geld abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück, was nach Kaufrecht wegen der Verjährung ausgeschlossen gewesen wäre.
Eininteressanter Ansatz, den das LG Augsburg hier bringt. Es bleibt abzuwarten, ob sich andere Gericht dieser Ansicht anschließen werden.
Unabhängig dessen ist derzeit ein klarer Trend der Gerichte zu erkennen, den Schadenersatzanspruch gegen VW nach § 826 BGB aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädiugung anzuerkennen. VW muss das manipulierte Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrene Laufleistung zahlen. Wie hoch diese Nutzungsentschädigung ausfällt, berechnen Sie hier:
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In Hamburg werden ab dem 31.05.2018 die ersten Dieselfahrverbote in Kraft treten. Wie die Umweltbehörde am Mittwoch ankündigte, ist vom 31.05.2018 an eine Sperrung zweier Straßenabschnitte für ältere Dieselautos und Lastwagen geplant. Betroffen sind alle Diesel, die nicht die Abgasnorm Euro 6 erfüllen.
Dem Kraftfahrt-Bundesamt zufolge waren in Hamburg zum Jahresanfang insgesamt 264.406 Diesel-Pkw zugelassen. Davon erfüllten 96.356 Wagen die sauberste Euro-6-Norm, 80.803 die Euro-5-Norm, die anderen Euro 4 und schlechter. Betroffen sind von dem Fahrverbot in der Max-Brauer-Allee somit gut 168.000 Hamburger Pkw sowie alle anderen Diesel aus Deutschland und dem Ausland, die nicht die Euro-6-Norm erfüllen und nach Hamburg einfahren.
Die EU-Kommission will Deutschland und andere Länder wegen zu schmutziger Luft in Dutzenden Städten vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Ungarn und Rumänien hätten es versäumt, sich für die Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub oder Stickoxide einzusetzen. Die Bundesregierung wurde ferner wegen ihrer Reaktion auf den Dieselskandal bei Volkswagen ermahnt.
Die Kommission hatte schon 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und andere Länder eingeleitet und die Regierungen immer wieder ermahnt.
In einem zweiten, Ende 2016 gestarteten Verfahren wirft die EU-Kommission der Bundesregierung im Abgasskandal massive Versäumnisse vor. Ein Vorwurf: Sie habe Volkswagen nicht für die Manipulation von Schadstoffwerten bei Dieselautos bestraft. Zudem habe die Regierung nicht ausreichend überwacht, dass die Autohersteller die Vorschriften einhalten.
Im jetztigen Verfahren startet die Kommission nun die nächste Stufe. Es geht nicht nur gegen Deutschland, sondern auch gegen Italien, Luxemburg und Großbritannien. Formal bezieht sich das auf die EU-Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen, die missachtet worden seien. Nach EU-Recht müssten die EU-Staaten „über wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionssysteme verfügen, um Autohersteller davon abzuhalten, gegen geltendes Recht zu verstoßen“. Bei den vier Staaten sieht die Kommission das nicht gegeben.
Porsche muss wegen einer illegalen Abschalteinrichtung rund 60 000 Diesel-Fahrzeuge der Modelle Macan und Cayenne zurückrufen.
Konkret geht es laut Ministerium um 6755 Cayenne 4,2 Liter V8 TDI, davon 3954 in Deutschland, und 52 831 Macan 3,0 Liter V6 TDI, davon 15 180 in Deutschland. Beide haben die Abgasnorm Euro 6. Allein beim Macan hätten die KBA-Prüfer fünf illegale Abschalteinrichtungen gefunden, die dafür sorgten, dass die Abgasreinigung nur im Labor voll funktioniere, berichteten „Spiegel“ und Bayerischer Rundfunk.
Vergangenen Sommer hatte das KBA bereits einen Zwangsrückruf für rund 21 500 Cayenne-V6-Diesel verhängt und vorübergehend auch ein Zulassungsverbot ausgesprochen.
Zunächst deuteten Messungen, welche über promobil veröffentlicht wurden, auf unzulässige Abschalteinrichtungen in den Campingmobilen sämtlicher Hersteller hin. Die Abweichungen der Stickoxidwerte zwischen Prüfstand und realer Straßenmessung waren verherend. Diese enormen Diskrepanzen ließen nur eine Erklärung zu: Unzulässige Abschalteinrichtungen!
In der Folge stellte das KBA bei Fiat Modellen, hierunter auch der Fiat Ducato, welcher am häufigsten (70%) als Chassis bei den Wohnmobilen verbaut wird, fest, dass dort in der Software eine Art „Zeitschaltuhr“ verbaut bzw. programmiert ist. So schaltet die Abgasrückführung nach 22 Minuten einfach grundlos ab. Hierzu ist mitzuteilen, dass eine Prüffahrt auf dem Prüfstand maximal 20 Minuten dauert. Im Testlauf auf dem Prüfstand wurde volle Abgasrückführung gefahren, so dass die Fahrzeuge dort die für die jeweiligen Euro-Normen maßgeblichen Grenzwerte einhielten. Nach 22 Minuten wurde die Abgasrückführung dann abgestellt, mit der Folge, dass die von promobil veröffentlichten Messwerte entstanden.
Jetzt ist bekannt geworden, dass die Politik ihre Finger im Spiel hat. Das ZDF, frontal 21, deckte nunmehr folgende Mauschellei auf:
Im Frühjahr 2016 hatte das Bundesverkehrsministerium bei Fiat-Dieselmotoren eine „unzulässige Abschalteinrichtung“ festgestellt. Das wurde für einen bayerischen Reisemobil-Hersteller zum Problem. Denn zu der Zeit verbaute das Unternehmen Dieselmotoren von Fiat. Der Hersteller bittet den ehemaligen CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer um Hilfe, der Alexander Dobrindt einschaltet – ein Parteifreund und damals Minister im CSU-geführten Bundesverkehrsministerium. Dobrindt löst das Problem auf einfache Weise. Die Reisemobile werden behördlich genehmigt, „damit die deutschen Hersteller, die die Fahrzeugtechnik nicht zu vertreten haben, keine Nachteile haben“, so das Ministerium.
Dobrindt soll mitten im Diesel-Skandal im Sommer 2016 bei einem Treffen mit Vertretern der Firma Bosch erfahren haben, dass diese nicht nur in VW-Motoren geheime Abschalteinrichtungen eingebaut hat, sondern auch in Aggregate von Fiat. Dobrindt kontaktiert die italienischen Behörden, die sich um die deutlich höheren Werte an Stickstoffdioxid kümmern sollen, was sie aber nicht tun.
Dobrindt bekommt ein weiteres Problem – die Firma Knaus Tabbert. Diese wendet sich an den damaligen CSU-Generalsekretär Scheuer, dessen Wahlkreis in der Nähe des Firmensitzes in Jandelsbrunn liegt, und berichtet, dass es nun sein könnte, dass ihre Wohnmobile wegen der Fiat-Motoren als Basis in Deutschland nicht mehr zugelassen werden. In einem Brief heißt es, dass die Einstellung der Produktion der Reisemobile schwere wirtschaftliche Folgen für die Firma hätte. Scheuer leitet den Brief daraufhin an Dobrindt weiter. Dobrindt handelt daraufhin mit dem zuständigen Kraftfahrtbundesamt eine Ausnahmegenehmigung aus. Als Begründung wird ausgeführt, dass deutsche Firmen wie Knaus Tabbert nichts für die Fahrzeugtechnik der Italiener könnten. Das Bundesverkehrsministeriums teilt mit, dass Fiat eine italienische Typengenehmigung besitze, die aufgrund von EU-Regeln für ganz Europa gelte, weshalb auch das Kraftfahrtbundesamt den Reisemobilen die Genehmigung erteilen musste.
Der Abgasskandal weitet sich damit auf die Reisemobile aus. Wollen Sie Ihr Wohnmobil zurückgeben, helfen wir Ihnen gerne.
Hier können Sie den Wert ihres Fahrzeugs berechnen (geben Sie bei der Motorleistung bitte 3.0 l) ein.