KBA stoppt Audi A6 und A7

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Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat für zwei weitere Audi-Diesel-Modelle einen verpflichtenden Rückruf angeordnet.

Es geht um die Modelle A6 und A7 mit dem 3.0 Liter-Diesel-Motor mit der Schadstoffklasse Euro 6. Bei diesen Fahrzeugen hat das Kraftfahrtbundesamt unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Das Bundesverkehrsministerium teilte nunmehr Folgendes mit: „Aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtungen kann es im Betrieb der Fahrzeuge zu erhöhten Stickoxid-Emissionen kommen. Dem Hersteller wurde aufgegeben, diese Abschalteinrichtungen aus den betroffenen Fahrzeugen nach der Freigabe des Maßnahmenpakets durch das KBA zu entfernen.“

Der entsprechende Bescheid, mit dem das KBA den verpflichtenden Rückruf für die in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge angeordnet hat, ist Audi am Montag zugegangen. Derzeit dürfen diese Fahrzeuge nicht zugelassen und ausgeliefert werden.

Betroffen sind von dem Rückruf zunächst die 33.000 in Deutschland zugelassenen Wagen vom Typ A6 und A7. Weltweit hat Audi nach Auskunft des Ministeriums 60.000 Stück verkauft. Weil der Wagen in Luxemburg seine Typgenehmigung erhalten hatte, mussten sich das Ministerium und das KBA mit den Behörden in dem Nachbarland abstimmen.

Sind die Genehmigungen in Luxemburg möglicherweise erfolgt, da dort weniger „geprüft“ wird als beim KBA aufgrund des Abgasskandals?

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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Tel.: 0461-97 88 78 18
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