Klage gegen Deutschland wegen schlechter Luft

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Die EU-Kommission will Deutschland und andere Länder wegen zu schmutziger Luft in Dutzenden Städten vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Ungarn und Rumänien hätten es versäumt, sich für die Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub oder Stickoxide einzusetzen. Die Bundesregierung wurde ferner wegen ihrer Reaktion auf den Dieselskandal bei Volkswagen ermahnt.

Die Kommission hatte schon 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und andere Länder eingeleitet und die Regierungen immer wieder ermahnt.

In einem zweiten, Ende 2016 gestarteten Verfahren wirft die EU-Kommission der Bundesregierung im Abgasskandal massive Versäumnisse vor. Ein Vorwurf: Sie habe Volkswagen nicht für die Manipulation von Schadstoffwerten bei Dieselautos bestraft. Zudem habe die Regierung nicht ausreichend überwacht, dass die Autohersteller die Vorschriften einhalten.

Im jetztigen Verfahren startet die Kommission nun die nächste Stufe. Es geht nicht nur gegen Deutschland, sondern auch gegen Italien, Luxemburg und Großbritannien. Formal bezieht sich das auf die EU-Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen, die missachtet worden seien. Nach EU-Recht müssten die EU-Staaten „über wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionssysteme verfügen, um Autohersteller davon abzuhalten, gegen geltendes Recht zu verstoßen“. Bei den vier Staaten sieht die Kommission das nicht gegeben.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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