LG Trier contra VW Verjährung 10 Jahre

Das LG Trier führte mit seiner Verfügung vom 8.10.2020, 5 O 173/20 aus, dass nach § 852 BGB ein sogenannter Anspruch auf Restschadensersatz bestehen könnte, welcher erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs verjährt.

Damit schlägt das LG Trier in die gleiche Kerbe wie zuvor bereits die Landgerichte Kiel, Magdeburg und Marburg.

Der BGH wird am 14.12.2020 in einem weiteren VW-Verfahren den Beginn der regelmäßigen 3-jährigen Verjährungsfrist klären. Sollte diese tatsächlich mit der adhoc-mitteilung von VW zu laufen beginnen, könnten Ansprüche nur bis zum 31.12.2018 geltend gemacht werden. Alternativ könnte die Verjährung erst mit den individuellen Schreiben von VW an die jeweiligen Halter beginnen zu laufen.

Unabhängig davon könnte auch die 10-jährige Verjährungsfrist (ab Kauf) nach §852 BGB, der sogenannte Restschadensersatzanspruch, in Betracht kommen, wie es nun das LG Trier auch beabsichtigt.

Das LG Trier bestärkt die Rechtsauffassung bezüglich § 852 BGB. Wörtlich heißt es in der Verfügung des LG Trier vom 8.10.2020, 5 0 173/20: Es „bleibt ein sogenannter Restschadensersatz gemäß § 852 S. 1 BGB unverjährt. Die Vorschrift enthält eine Rechtsfolgenverweisung auf das Bereicherungsrecht. Hierin liegt eine nicht unwesentliche Einschränkung des Schadensersatzanspruchs, weil der Verletzer nunmehr nur noch herauszugeben hat, was er durch die Verletzung auf Kosten des Verletzten erlangt hat und für einen Schaden nicht mehr einstehen muss, dem kein eigener wirtschaftlicher Vorteil entspricht (BGH, Urteil vom 26. März 2019 – X ZR 109/16 -, BGHZ 221, 342-352, Rn. 23). Der wirtschaftliche Vorteil der Beklagten liegt in dem Kaufpreis, den sie durch den Verkauf des Fahrzeugs erzielt hat und dessen Höhe sie allein kennt. Nach den von dem Bundesgerichtshof in dessen Urteil vom 25. Mai 2020 (VI ZR 252/19) präzisierten Grundsätzen dürfte sie auch insoweit eine sekundäre Darlegungslast treffen. Umstände, die ihre Bereicherung vermindern könnten, müsste sie ohnehin vortragen. In diesem Zusammenhang wird vorsorglich aber auch auf die verschärfte Haftung gem. §§ 819 Abs. 2, 818 Abs. 4 BGB hingewiesen. Von dem Zeitpunkt an, als die Beklagte die Leistung (also den Kaufpreis) erhalten hat, kann sie sich nicht mehr auf eine Entreicherung berufen. Das wird z. B. dazu führen, dass bei der Berechnung ihres wirtschaftlichen Vorteils die Kosten für die Entwicklung des Software-Updates nicht abgezogen werden dürfen.“

Rückruf für Porsche Cayenne 4.2 l

Das Kraftfahrt-Bundesmat (KBA) hat für den Porsche Cayenne mit dem 4.2 l Dieselmotor Rückrufe wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet. Unter den Codes ALA1 und ALA9 veröffentlichte das KBA im März bzw. September 2020 zwei Rückrufe für den SUV.

Betroffen ist sowohl der Porsche Cayenne S Diesel V8 4.2 l TDI der Baujahre 2013 bis 2018 mit der Schadstoffklasse Euro 5 (Code ALA1) als auch der Cayenne Diesel der Baujahre 2015 bis 2017 (Code ALA9).

Porsche manipulierte Benziner mit Zahnradgröße

Vor Monaten kam der Verdacht auf, dass Porsche bei den Ottomotoren die CO2-Werte manipuliert haben soll. Aus internen Unterlagen geht nun hervor, dass für Behördentests die „Übersetzung“ bei Prüffahrzeugen verändert wurde.

Gesetzlich ist aber vorgeschrieben, dass Prüffahrzeuge mit der Serienproduktion übereinstimmen müssen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, läge eine Manipulation vor.

Bei der „Übersetzung“ handelt es sich um die Kraftübertragung durch Zahnräder innerhalb des Getriebes. So ermöglicht eine kurze Übersetzung höhere Beschleunigungswerte. Bei einer langen Übersetzung ist dagegen der Kraftstoffverbrauch geringer.

Porsche soll bei Prüffahrzeugen andere Zahnradgrößen im Getriebe verbaut haben, um den Spritverbrauch und damit den CO2-Ausstoß zu manipulieren.

VW Abgasskandal 2.0, EA288, Seat Toledo IV

Mangel an der erworbenen Sache: Gewährleistungsrechte

Nachdem VW millionenfach mit dem Vorgängermotortyp, dem EA189, betrogen hat, beginnt allmählich der VW-Abgasskandal 2.0, welcher den Nachfolgermotor vom Typ EA288 betrifft.

Am 30.4.2020 sind vor dem Europäischen Gerichtshof temperaturabhängige Abgasregulierungen als unzulässig bezeichnet worden. Im EA288 ist unstrittig ein solches Thermofenster verbaut. VW ruft aktuell den Golf VII mit dem EA288 unter dem Aktionscode 23×4 zurück.

In dem Rückrufschreiben erklärt VW den Rückruf damit, dass es „infolge eines thermischen Alterungsprozesses des NOx-Speicherkatalysators zu einer verminderten Katalysator-Aktivität“ kommen kann und dadurch die Abgaswerte ansteigen. Nach dem Update verspricht VW einen reduzierten Schadstoffausstoß. Was für den Golf VII gilt, sollte auch für den Seat Toledo IV gelten, da er den gleichen Motor besitzt.

Es ist davon auszugehen, dass ein zweiter VW-Abgasskandal auf uns zukommt.

OLG Schleswig contra Audi

Das OLG Schleswig hat Audi mit Urteil vom 07.08.2020, Az. 1 U 119/19, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu Schadenersatz verurteilt. Streitgegenständliches Fahrzeug war ein Porsche Cayenne S 4.2 l V8 (EA898) mit Euro 5 Norm, dessen Motor von Audi stammt.

In seiner Entscheidung führt das OLG Schleswig wie folgt aus: „Der Kläger hat einen Schaden erlitten, indem er zur Eingehung einer nicht gewollten Verbindlichkeit veranlasst wurde. Das Fahrzeug war für seine Zwecke nicht voll brauchbar, weil die Stilllegung möglich gewesen wäre. Das Fahrzeug ist mit unerlaubten Abschalteinrichtungen ausgerüstet, von denen mindestens eine zum Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt geführt hat. Durch eine Änderung der Motorsteuerung soll der Stickoxidausstoß optimiert werden. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) stuft also jedenfalls ein Merkmal der Motorsteuerung, durch das Einfluss auf den Stickoxidausstoß genommen wird, als unzulässig ein.“

Die Beklagte treffe eine sekundäre Darlegungslast bezüglich der vom Kläger behaupteten Abschalteinrichtungen und der Hintergründe des Rückrufs, führt das OLG Schleswig weiter aus. Der Gegner der darlegungsbelasteten Partei könne sich nicht auf einfaches Bestreiten beschränken, wenn der darlegungsbelasteten Partei der Beweis nicht möglich oder nicht zumutbar sei und sie außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs stehe und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen habe, während die Gegenpartei diese Kenntnis habe und ihr nähere Angaben zumutbar seien.

LG Darmstadt contra VW, EA288

Das LG Darmstadt hat VW mit Urteil vom 31.8.2020, Az. 13 O 88/20, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz nach § 826 BGB verurteilt. So weit nichts Neues. Allerdings ging es vorliegend nicht um den bekannten EA189 Motor, sondern um den Nachfolgemotor EA288.

In der Urteilsbegründung geht das LG Darmstadt davon aus, dass auch die EA288-Motoren über eine Software verfügen, die so programmiert ist, dass die Abgasrückführung in zumindest zwei verschiedenen Betriebsmodi gesteuert wird, wobei im normalen Straßenverkehr durchgehend eine niedrige Abgasbehandlung aktiv sei.

Diese Steuerungssoftware führt auch beim EA288 dazu, dass der gesetzlich definierte Grenzwert ausschließlich im Prüfzyklus zur Typengenehmigung eingehalten wird.

Aus einem internen VW-Dokument mit dem Titel „Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinien & Freigabevorgaben EA288“, auf welches sich die Klagepartei bezog, geht u.a. hervor, dass für den NEFZ-Zyklus die Zielwerte von Vornherein um den Faktor bis zu 1,5 über den EU-Vorgaben von 80 mg/km und damit in einem Bereich bis zu 120 mg/km liegen.

Darüber hinaus werde die Erkennung des Prüfstandlaufs durch die verbaute Software beschrieben, um die Abgasnachbehandlung ,,nur streckengesteuert zu platzieren“.

VW Abgasskandal 2.0, EA288, SEAT Ibiza

Mangel an der erworbenen Sache: Gewährleistungsrechte

Nachdem VW millionenfach mit dem Vorgängermotortyp, dem EA189, betrogen hat, beginnt allmählich der VW-Abgasskandal 2.0, welcher den Nachfolgermotor vom Typ EA288 betrifft.

Am 30.4.2020 sind vor dem Europäischen Gerichtshof temperaturabhängige Abgasregulierungen als unzulässig bezeichnet worden. Im EA288 ist unstrittig ein solches Thermofenster verbaut. VW ruft aktuell den Golf VII mit dem EA288 unter dem Aktionscode 23×4 zurück.

In dem Rückrufschreiben erklärt VW den Rückruf damit, dass es „infolge eines thermischen Alterungsprozesses des NOx-Speicherkatalysators zu einer verminderten Katalysator-Aktivität“ kommen kann und dadurch die Abgaswerte ansteigen. Nach dem Update verspricht VW einen reduzierten Schadstoffausstoß. Was für den Golf VII gilt, sollte auch für den Seat Ibiza gelten, da er den gleichen Motor besitzt.

Es ist davon auszugehen, dass ein zweiter VW-Abgasskandal auf uns zukommt.

KBA ordnet Rückruf für VW EOS an

Das KBA hat bei dem von VW entwickelten Software-Update für den Motor EA189 unzulässige Abschalteinrichtungen festegestellt. Die Behörde fordert mit verpflichtendem Rückruf vom 14.9.2020 für das Modell EOS die „Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung“ und beanstandet „erhöhte Emissionswerte auch nach Durchführung der Aktion 23R7“. Die Fahrzeuge waren Teil des großen Rückrufs nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals. Der Rückruf mit dem Rückruf-Code „23AO“ betrifft in Deutschland über 2.600 Exemplare des EOS der Modelljahre 2011 bis 2015.

Vermutlich ist das erst der Anfang einer weiteren großen Rückrufwelle. Denn der erste Rückruf zum EOS unter dem Code „23R7“ betraf den 2.0 l Dieselmotor EA189 TDI der Schadstoffklasse Euro 5 in den Leistungsstufen 100 und 103 kW mit Handschaltgetriebe. In diesem Rückruf waren die VW-Baureihen Beetle, CC, Golf, Jetta, Passat, Sharan und Tiguan sowie Seat Alhambra, Skoda Superb, Audi A3 und Q3 involviert.

Unter dem Code „23R7“ fanden 28 Rückrufe für über 1,6 Millionen in Deutschland registrierte VW Fahrzeuge statt.

Die anderen rund um den Skandalmotor EA189 bestehenden Rückrufe von Audi, Seat und Skoda (Codes „23Q7“, „23S1“ und „23R6“) umfassten weitere 1,1 Millionen Fahrzeuge.

VW Abgasskandal 2.0, EA288, Seat Ateca

Mangel an der erworbenen Sache: Gewährleistungsrechte

Nachdem VW millionenfach mit dem Vorgängermotortyp, dem EA189, betrogen hat, beginnt allmählich der VW-Abgasskandal 2.0, welcher den Nachfolgermotor vom Typ EA288 betrifft.

Am 30.4.2020 sind vor dem Europäischen Gerichtshof temperaturabhängige Abgasregulierungen als unzulässig bezeichnet worden. Im EA288 ist unstrittig ein solches Thermofenster verbaut. VW ruft aktuell den Golf VII mit dem EA288 unter dem Aktionscode 23×4 zurück.

In dem Rückrufschreiben erklärt VW den Rückruf damit, dass es „infolge eines thermischen Alterungsprozesses des NOx-Speicherkatalysators zu einer verminderten Katalysator-Aktivität“ kommen kann und dadurch die Abgaswerte ansteigen. Nach dem Update verspricht VW einen reduzierten Schadstoffausstoß. Was für den Golf VII gilt, sollte auch für den Seat Ateca gelten, da er den gleichen Motor besitzt.

Es ist davon auszugehen, dass ein zweiter VW-Abgasskandal auf uns zukommt.

VW Abgasskandal 2.0, EA288, Seat Alhambra II

Mangel an der erworbenen Sache: Gewährleistungsrechte

Nachdem VW millionenfach mit dem Vorgängermotortyp, dem EA189, betrogen hat, beginnt allmählich der VW-Abgasskandal 2.0, welcher den Nachfolgermotor vom Typ EA288 betrifft.

Am 30.4.2020 sind vor dem Europäischen Gerichtshof temperaturabhängige Abgasregulierungen als unzulässig bezeichnet worden. Im EA288 ist unstrittig ein solches Thermofenster verbaut. VW ruft aktuell den Golf VII mit dem EA288 unter dem Aktionscode 23×4 zurück.

In dem Rückrufschreiben erklärt VW den Rückruf damit, dass es „infolge eines thermischen Alterungsprozesses des NOx-Speicherkatalysators zu einer verminderten Katalysator-Aktivität“ kommen kann und dadurch die Abgaswerte ansteigen. Nach dem Update verspricht VW einen reduzierten Schadstoffausstoß. Was für den Golf VII gilt, sollte auch für den Seat Alhambra II gelten, da er den gleichen Motor besitzt.

Es ist davon auszugehen, dass ein zweiter VW-Abgasskandal auf uns zukommt.