LG Hagen contra VW, VW-Abgasskandal 2.0, EA288, Bulli (T6)

Das LG Hagen hat seine „Pro-VW-Rechtsprechung“ aufgehoben und VW mit Urteil vom 11.08.2020, Az.: 3 O 134/19 zu Schadenersatz wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. VW muss den streitgegenständlichen VW T6 (Bulli) mit dem Motor EA288 zurücknehmen und den Kaufpreis ersatten. Die Klagepartei muss sich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

LG Offenburg contra VW, Abgasskandal 2.0, EA288, VW Sharan

Das LG Offenburg verurteilte VW mit Urteil vom 29.07.2020, Az.: 3 O 39/20 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu Schadenersatz. VW muss den streitgegenständlichen VW Sharan zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Der Kläger muss sich für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

Für das LG Offenburg stand auch ohne offiziellen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts fest, dass der streitgegenständliche Sharan mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist. Die verbaute Software erkenne, ob sich das Fahrzeug im normalen Straßenverkehr befinde und nehme auf dem Rollenprüfstand Änderungen beim Schadstoffausstoß vor. Diese unzulässige Abschalteinrichtung führe zu erheblichen Nachteilen für den Kunden, der nicht zuletzt das Risiko einer behördlichen Stilllegung trägt und durch den Kauf eines solchen Fahrzeugs durch den Kaufvertragsschluss einen Schaden erlitten hat.

Schwappt die Sammelklagewelle gegen Porsche Benziner aus den USA auch nach Deutschland?

Wir hatten bereits berichtet, dass Porsche bei den Benzinmotoren mit einem Zahnradtrick die CO2-Werte (Verbrauch) manipuliert haben soll.

So wurden einige Testfahrzeuge von Porsche deutlich umweltfreundlicher konzipiert als die PKW, die am Ende in den Verkauf gingen. In diesen Testfahrzeugen kamen andere Zahnradgrößen im Getriebe zum Einsatz, welche für längere Übersetzungen und dadurch auch für einen geringeren Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß sorgen.

Abweichend davon wurden in den Fahrzeugen, welche in den Serienbetrieb gingen, andere Zahnradgrößen im Getriebe verbaut, die kürzere Übersetzungen ermöglichten. Die kürzere Getriebeübersetzung hat zur positiven Folge, dass die Fahrzeuge dynamischer, sportlicher wurden, als negative Folge stießen sie jedoch auch deutlich mehr Schadstoffe aus. Tatsächlich hätten diese Fahrzeuge nicht zugelassen werden dürfen.

Bislang ist noch unklar, in welchem Umfang die Fahrzeugmanipulation bei den Benzinmotoren von Porsche erfolgte. So sollen die Modellreihen Panamera, 911, Boxster und Cayenne betroffen sein. Die illegal manipulierten Fahrzeuge wurden vermutlich in den Jahren 2007 bis 2017 gebaut.

In den USA wird aktuell eine neue Abgasskandal-Sammelklage gegen Porsche gebündelt. Dies war schon beim VW-Abgasskandal Ende 2015 der Fall, der anschließend auch in Deutschland einhistorisches Ausmass annahm. Es ist daher davon auszugehen, dass in Kürze auch die ersten deutschen Gerichte sich mit der Manipulation von den Benzinern aus Zuffenhausen auseinander zu setzen haben.

Abgasskandal bei Fiat weitet sich aus

Nach den Razzien kommt immer mehr zum Vorschein über den Abgasskandal bei Fiat. Insbesondere sind die Fiat Ducato-Modelle, auf welche viele Wohnmobile aufbauen, betroffen.

Aufgrund diverser Aufrufe sind derzeit bereits über 300 Strafanzeigen wegen Betruges gestellt worden.

Unter Verdacht stehen die folgenden Dieselmotoren aus den Produktionsjahren 2014 bis 2019:

1,3 l Multijet

1,3 l 16V Multijet

1,6 l Multijet

1,6 l

2,0 l Multijet

2,0 l

2,2 l Multijet II

2,3 l

2,3 l Multijet

3,0 l

Bei den Wohnmobilen finden sich die Motoren von 2,0 l bis 3,0 l (mit und ohne Multijet).

Die genannten Motoren mit den Abgasnormen Euro 5 und 6 stecken in einer Reihe von Fiat-, Jeep- und Alfa-Romeo-Fahrzeugen vom Kleinwagen bis zum Transporter und zudem auch in Modellen von Iveco.

Nach Angaben der Ermittler sind in Deutschland mehr als 200.000 Fahrzeuge betroffen, darunter viele Sonderformen wie eben Wohnmobile.

LG München contra VW, Abgasskandal 2.0, EA288, VW T6

Das LG München hat VW mit Urteil vom 31.03.2020, 3 O 13321/19 zu Schadenersatz aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Es entschied, dass in einem VW T6 (Bulli) eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde. In dem Bulli ist der Dieselmotor EA 288 verbaut. Wie bei vielen anderen Dieselmotoren auch, werden auch beim EA 288 Thermofenster bei der Abgasreinigung verwendet. Das heißt, dass die Abgasreinigung in bestimmten Temperaturbereichen reduziert bzw. verringert wird, worin das LG München eine unzulässige Abschalteinrichtung sieht.

LG Heilbronn contra VW, Abgasskandal 2.0 EA288, VW T6

Das LG Heilbronn hat VW mit Urteil vom 29.05.2020, Bi 6 O 257/19 zu Schadenersatz aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Es entschied, dass in einem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde. In dem Bulli ist der Dieselmotor EA 288 verbaut. Wie bei vielen anderen Dieselmotoren auch, werden auch beim EA 288 Thermofenster bei der Abgasreinigung verwendet. Das heißt, dass die Abgasreinigung in bestimmten Temperaturbereichen reduziert bzw. verringert wird.

Der EuGH hält solche Thermofenster für unzulässige Abschalteinrichtungen. Vorliegend dürfte VW die Typengenehmigung nur erhalten haben, weil VW gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wichtige Informationen zur Funktionsweise der Thermofenster verschwiegen hat. Das KBA konnte so überhaupt nicht prüfen, ob die Thermofenster zulässig sind. So wurden auch die Käufer darüber getäuscht, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht.

Das LG Heilbronn argumentierte, VW habe im Rahmen der sekundären Darlegungslast nicht erklärt, welche Angaben zur Funktionsweise der Thermofenster gegenüber dem KBA beim Antrag auf Typengenehmigung gemacht wurden. Wenn ein Fahrzeughersteller in einer Vielzahl von Fällen Typengenehmigungen erschleicht, indem er pflichtwidrig die Funktionsweise der Thermofenster bei der Abgasrückführung nicht beschreibt, handele er besonders verwerflich, führte das Gericht aus. Denn das Vertrauen der Kunden in die Einhaltung der Rechtsnormen bei der Fahrzeugzulassung werde so in volkswirtschaftlich relevanter Dimension untergraben.

Thermofenster seien auch als unzulässige Abschalteinrichtung zu bewerten. Warum sie ausnahmsweise aus Gründen des Motorschutzes zulässig seien sollten, habe VW nicht dargelegt. Die teilweise Vorlage von fast vollständig geschwärzten Unterlagen zur Beschreibung der Funktionsweise von Thermofenstern sei ohne jegliche Aussagekraft, so das LG Heilbronn weiter.

Dabei habe VW auch vorsätzlich gehandelt und gewusst, dass gegenüber dem KBA Angaben zu den Thermofenstern gemacht werden müssen. Ein Hersteller, der die vorhandenen Thermofenster nicht zutreffend beschreibt, wolle dem KBA die Grundlage zur Prüfung der Zulassung entziehen, so das LG Heilbronn, womit VW den Kläger durch die Abgasmanipulationen im Ergebnis vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat.

LG Düsseldorf contra VW, VW-Abgasskandal 2.0, EA288

Das LG Düsseldorf hat VW mit Urteil vom 17.07.2020, 11 O 190/18 zu Schadenersatz aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Es entschied, dass in einem VW Golf VII eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde. Eine Software erkenne, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Nur dann werde die Abgasreinigung optimiert, während im Straßenverkehr die Emissionswerte steigen.

Bei dem Golf VII handelt es sich um ein Fahrzeug mit dem Nachfolgermotor des vom VW-Abgasskandal betroffenen EA189, dem EA288.

Der EA288 steht für Dieselgate 2.0 und findet sich in zahlreichen Baureihen aller Marken des Volkswagen-Konzerns. Die Motoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut worden.

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass VW unter dem Code 23X4 einen freiwilligen Rückruf für den Golf VII anbietet. Dabei soll ein Software-Update aufgespielt werden, das eine Reduzierung der Stickoxid-Emissionen bewirkt. 

Es ist davon auszugehen, dass aus dem freiwilligen Rückruf bald ein verpflichtender Rückruf wird.

OLG Frankfurt contra VW

Das OLG Frankfurt am Main hat nun rechtskräftig geurteilt, 3 U 183/19, dass der Kläger gemäß § 826 und § 249 BGB Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung hat. Sowiet nichts Außergewöhnliches.

Das Besondere war hier, dass dem Kläger auch die Unterhaltskosten im Urteil zugesprochen wurden. Der Kläger erhielt weitere knapp 11.000 € für Inspektionen, Versicherung und Steuern. Das OLG Frankurt am Main urteilte, dass VW gemäß § 249 Abs. 1 BGB den Zustand herstellen muss, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre – also der Verkauf des mangelhaften Fahrzeugs. Ohna Kauf keine Unterhaltskosten.

LG Regensburg contra VW, VW-Abgasskandal 2.0, EA288

Das LG Regensburg hat VW mit Urteil vom 06.02.2020, 73 O 1181/19 zum Schadenersatz aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Danach muss VW den Golf 7 zurücknehmen und den Kaufpreis – unter Abzug einer Nutzungsentschädigung – erstatten.

Für das LG Regensburg stand fest, dass der Golf 7 über eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer Zykluserkennung verfügt. Dadurch werden die Abgasrichtlinien der EU zwar in einer Prüfungssituation erreicht, aber nicht auf der Straße.

Bei dem Golf 7 handelt es sich um ein Fahrzeug mit dem Nachfolgermotor des vom VW-Abgasskandal betroffenen EA189, dem EA288.

Der EA288 steht für Dieselgate 2.0 und findet sich in zahlreichen Baureihen aller Marken des Volkswagen-Konzerns. Die Motoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut worden.

OLG Celle Abgasskandal 2.0, EA288

Das OLG Celle prüft, ob VW dem KBA alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt hat, um zu prüfen, ob die Software zur Steuerung der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält. Dazu hat das OLG Celle am 14.07.2020, 7 U 532/18 einen entsprechenden Beweisbeschluss erlassen.

Das OLG Celle will nun aufklären, ob dem KBA gegenüber das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung verschleiert wurde, sodass diese nicht erkannt werden konnte. Weiter soll geklärt werden, ob eine Abschalteinrichtung verbaut ist, die anhand von Lenkwinkel, Temperatur oder Zeit erkennt, ob sich das Fahrzeug im sogenannten Prüfmodus befindet. Damit werden auf der Prüfstand die Abgaswerte eingehalten, während dies im regulären Straßenbetrieb nicht der Fall ist.

Interessant ist, dass zwar für den VW Golf 7 mit dem Dieselmotor EA288 unter dem Code 23X4 ein freiwilliger Rückruf von VW läuft. Dabei soll durch ein Update der Motorsteuerung ein erhöhter Emissionsausstoß verhindert werden. Einen verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung gibt es bislang allerdings nicht für Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA288. Aber nur weil es bislang keinen verpflichtenden Rückruf gibt, heißt dies nicht, dass der EA288 nicht vom Dieselskandal betroffen ist. Der EA288 steht für Dieselgate 2.0 und findet sich in zahlreichen Baureihen aller Marken des Volkswagen-Konzerns. Die Motoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut worden.