Weiterer Abgasskandal bei Audi

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Aus Kreisen der Europäischen Kommission ist zu vernehmen, dass Audi auch bei früheren Euro-4-Fahrzeugen (Baujahr vor 2005) Abgastricks genutzt, die allerdings nicht durch Software-Updates behoben werden können.

Diese Fahrzeuge können somit vom Hersteller nur noch zurückgekauft werden.

Es bleibt spannend, ob sich diese Vermutung bestätigt.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
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