KBA droht Audi mit Zwangsgeldern

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Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat Audi ein Ultimatum gestellt, die unzulässigen Abschalteinrichtungen aus den Fahrzeugen zu entfernen. Wie es in gleich drei Schreiben (Bescheiden) der Bundesoberbehörde an den Vorstand heißt, hat Audi bis zum 26.09.2019 Zeit, „durch Beibringung geeigneter Nachweise das Entfernen der unzulässigen Abschaltvorrichtungen (. . .) zu belegen“.

Dabei geht es um mehrere Tausend Euro-6-Fahrzeuge mit V6- und V8-Dieselmotoren.

Sollte Audi diese Frist verstreichen lassen, wird das KBA ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro pro Fall, mithin pro Fahrzeug anordnen.

Als weitere Sanktion kann das KBA die betroffenen Fahrzeuge über die zuständigen Zulassungsstellen dann sogar stilllegen lassen.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Tel.: 0461-97 88 78 18
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