VW und die Zielwerte

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VW hatte offenbar zu keinem Zeitpunkt die Absicht, die Stickoxidemissionen durch das Software-Update drastisch zu senken, so dass die Grenzwerte eingehalten werden. Das ergibt sich aus einem vertraulichen Papier von VW aus November 2015. Wie der Spiegel und das ZDF berichten, definiert VW darin selbst „Zielwerte“ für den Stickoxidausstoß nach dem Software-Update. Im Straßenbetrieb (real life) liegt dieser Zielwert bei dem „Faktor 3 bis 5“ über dem Grenzwert. Anstatt der erlaubten 180 mg/km NOx sollte das Auto nach dem Update 540 bis 900 mg/km NOx ausstoßen. Nur im offiziellen Labortest sollte laut VW der Grenzwert eingehalten werden. Diese „Zielwerte Volkswagen“ für das Software-Update sind laut dem vertraulichen Papier des VW-Konzerns „inhaltlich mit den Zulassungsbehörden (KBA) und dem Rechtswesen vereinbart“.

 

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de