Auch Audi A7 und A8 mit illegaler Abschalteinrichtung

Diesen Artikel teilen:
Share on facebook
Facebook
Share on google
Google
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
Linkedin

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte am Donnerstag (1. Juni) in Berlin gesagt, Audi habe unzulässige Software zur vorübergehenden Reduzierung des Abgasausstoßes eingesetzt. Danach soll Audi in etwa 24.000 Oberklassewagen vom Typ A7 und A8 eine illegale Software verwendet haben, die mittels Lenkwinkelerkennung arbeitet. Eine vom Kraftahrt Bundesamt und VW eingesetzte Untersuchungskommission habe festgestellt, dass bei Lenkwinkeln über 15 Grad die Stickoxidwerte im Abgas bis zu doppelt so hoch seien wie bei Geradeausfahrt. Während Prüfstandsfahrten auf dem Prüfstand wird das Lenkrad nicht bewegt. Das Bundesverkehrs-Ministerium stellte daraufhin fest, dass „diese Funktion eine Prüfstandserkennung darstellt und damit eine unzulässige Abschalteinrichtung ist“. Dobrindt habe Matthias Müller von VW im Verkehrsministerium darüber informiert. Dieser habe sich überrascht gezeigt. VW muss nun bis 12.6.2017 eine Lösung präsentieren. Audi kündigte bereits einen Tag später, 2..6.2017 an, den bis Faktor 2 höheren NOx-Wert durch eine neue Getriebesoftware korrigieren zu wollen.

Die Manipulationen gehen also weiter und nehmen ein immer größeres Ausmaß an.

Diesen Artikel teilen:
Share on facebook
Facebook
Share on google
Google
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
Linkedin

Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de