Software-Update erfolglos

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Auch nach dem Software-Update werden die NOx Grenzwerte nicht eingehalten. Mit dem Software-Update erhielten die Fahrzeuge mehrere Abschalteinrichtungen, welche nach wie vor zu hohen NOx-Emissionenen im normalen Straßenverkehr führen. Das KBA genehmigte die Abschalteinrichtungen mit dem Hinweis, dass die „vorhandenen Abschalteinrichtungen als zulässig eingestuft“ wurden.

Auf Nachfrage des ZDF will das KBA keine Stellungnahme abgeben und verweist vielmehr an das Verkehrsministerium, dem es unterstellt ist. Das Verkehrministerium wiederum erklärte – ebenfalls auf Nachfrage des ZDF – dass die Freigaben der Software-Updates durch das KBA erfolgen, wenn das KBA sich von der Wirksamkeit der optimierten Emissionskonzepte überzeugt hat und keine Zweifel an der Zulässigkeit der optimierten Konzepte bestehen.

Nach Artikel 5 II der EU-Verordnung 715/2007/EG ist die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, unzulässig. Eine Ausnahme bildet lediglich der Bauteilsschutz. Vor diesem Hintergrund ist auch die neue Software, welche VW durch das Update aufspielt, gesetzeswidrig, so dass die Fahrzeuge keine Zulassung erhalten dürften.

 

 

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Tel.: 0461-97 88 78 18
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