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Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte den Beklagten Händler am 29.7.2019, 5 U 45/18 zur Nachlieferung eines Skoda Octavia Combi aus der aktuellen Serienproduktion gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs, ohne dass sich der Geschädigte für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss.