
Das Oberlandesgerichts Celle hat in einem Beschluss vom 1.7.2019, 7 U 33/19 signalisiert, dass es bei Kauf eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs vor dem Bekanntwerden des Abgasskandals eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung annimmt und VW somit schadenersatzpflichtig ist.