OLG Köln contra VW

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VW hat, nachdem das OLG Köln am 01.07.2019 einen Beschluss erließ (27 U 7/19) und mitteilte, die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ohne mündliche Verhandlung abzuweisen, da die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg versprach, die Berufung zurückgenommen, so dass ein weiteres rechtskräftiges Urteil in der Welt ist.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Tel.: 0461-97 88 78 18
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