
VW hat, nachdem das OLG Köln am 01.07.2019 einen Beschluss erließ (27 U 7/19) und mitteilte, die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ohne mündliche Verhandlung abzuweisen, da die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg versprach, die Berufung zurückgenommen, so dass ein weiteres rechtskräftiges Urteil in der Welt ist.