Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte den Beklagten Händler am 29.7.2019, 5 U 45/18 zur Nachlieferung eines Skoda Octavia Combi aus der aktuellen Serienproduktion gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs, ohne dass sich der Geschädigte für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss.
OLG Stuttgart contra VW
Veröffentlicht von
Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwalt in Flensburg
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de