OLG Köln contra BMW, BMW M550d X-Drive, Euro6

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Das OLG Köln hat mit Urteil vom 28.05.2021, Az. 19 U 134/21, ein erstinstanzliches Urteil des LG Köln aufgehoben und zurückverwiesen. Nach Ansicht des OLG Köln sind die Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausreichend vorgetragen. Vorliegend wurde für das streitgegenständliche Fahrzeug, einen BMW M550d X-Drive, Euro6 durch das KBA auch ein amtlicher Rückruf erlassen.

Das LG Köln muss nun nochmal verhandeln und ggfls. Beweis erheben.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
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