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Das LG Oldenburg verurteilte VW mit Urteil vom 06.10.2020, Az.: 1 O 939/20 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu Schadensersatz. VW muss den streitgegenständlichen Audi A3 2.0 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Die Klagepartei muss sich für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.