
Das LG Karlsruhe verurteilte Porsche mit Urteil vom 31.08.2020, Az.: 5 O 21/20 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu Schadensersatz. Porsche muss den streitgegenständlichen Porsche Macan 3.0 V6 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Die Klagepartei muss sich für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.