
Das LG Darmstadt verurteilte VW mit Urteil vom 21.09.2020, Az.: 1 O 89/20 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu Schadensersatz. VW muss den streitgegenständlichen SEAT Leon ST 1.6 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Die Klagepartei muss sich für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.