LG Düsseldorf contra BMW

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Das Landgericht Düsseldorf verurteilte BMW am 31.3.2020, 7 O 67/19, als erstes Gericht zur Rücknahme eines Diesel-PKW. BMW habe eine unzulässige Abschalteinrichtung eingesetzt. Durch die Programmierung des „Thermofensters“, führte das Gericht weiter aus, wird die Abgasrückführung bei kühleren und besonders hohen Temperaturen zurückgefahren. Sofern die Abgasrückführung bei einer Außentemperatur von unter 17 Grad und über 33 Grad reduziert bzw. vollständig ausgeschaltet wird, stellt dies eine Abschalteinrichtung dar, weil eine Software die Außentemperatur erkennt und die Funktion des Emissionskontrollsystems verändert. oder sogar deaktiviert. Die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems wird durch Implementierung dieses Systems an die Fahr- und Umweltbedingungen, die bei normalem Fahrbetrieb herrschen, angepasst.

Als Folge des Beschlusses des BGH vom 28.1.2020, VIII ZR 57/19, zum Thermofenster und der Anweisung Sachverständigengutachten einzuholen, reichten dem LG Düsseldorf die klägerischen Ausführungen aus, um ein Thermofenster anzuznehmen und als unzulässig einzustufen.

Welche BMW Fahrzeuge sind betroffen?

Wer ein Rückrufschreiben mit der Aufforderung zum Aufspielen eines Software-Updates erhält, kann davon ausgehen, dass er ein manipuliertes Fahrzeug besitzt. Allerdings ist dies noch lange nicht abschließend, da das KBA weiter prüft. Stand jetzt können die folgenden Modelle vom Diesel-Abgasskandal betroffen: 1er, 2er, 3er, 4er, 5er, 7er, X1, X3, X4, X5, X6 – jeweils Euro 5 und Euro 6.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
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