Einigung in den USA

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Nach ersten Informationen der Nachrichtenagentur AP hat sich VW dazu bereit erklärt, rund 10,2 Milliarden Dollar (ca. 9 Milliarden Euro) Schadenersatz an die vom VW-Abgas-Skandal betroffenen Kunden in den USA zu zahlen. Zu einem großen Teil soll das Geld an die 482.000 Käufer, die Fahrzeuge mit dem manipulierten 2l TDI-Motor erworben haben, fließen. Die betroffenen Käufer sollen jeweils zwischen 1000 und 7000 Dollar als Entschädigung erhalten.

Ein geringerer Teil der Summe soll an die US-Regierung, als Strafzahlung für den jahrelangen Betrug bei Abgas-Emmissionen, gehen.

Bis Dienstag können sich noch einige Details der Einigung ändern, denn dann läuft die vom US-Bezirksgericht in San Francisco gesetzte Frist ab, bis zu der VW einen mit den US-Behörden abgestimmten Plan präsentieren muss, wie die Manipulation von Abgasen an rund einer halben Millionen Fahrzeugen technisch behoben und die US-Kunden entschädigt werden können.

Auf Grundzüge dieses Plans hatte sich VW, wie ich in einem anderen Beitrag aufgezeigt habe, bereits vor mehr als zwei Monaten mit den US-Behörden geeinigt. Teil der Vereinbarungen sollen auch zwei US-Umweltfonds sein, in die VW einzahlt. Dabei soll es sich um einen Fonds zur Wiedergutmachung von Umweltschäden durch überhöhte Stickoxidemissionen und einen weiteren Fonds zur Förderung umweltschonender Antriebe handeln (hier war die Idee für Schiffsantriebe). Ob auch diesbezüglich jetzt eine Einigung erzielt wurde, ist noch nicht bekannt.

VW hatte auf Druck von EPA (US-Umweltbehörde) und CARB (kalifornische Umweltbehörde) im September 2015 zugegeben, Diesel-Abgaswerte durch eine illegale Software manipuliert zu haben. Für die Reparatur der weltweit elf Millionen betroffenen Dieselautos sowie für Strafen und Entschädigungen hat der Konzern rund 16 Milliarden Euro zur Seite gelegt und hofft, damit den größten Teil der Risiken abgedeckt zu haben. Nach der Einigung auf 10,2 Milliarden Euro Schadenersatz für die US-Kunden enfallen demnach weniger als fünf Milliarden Euro auf den restlichen Teil der Welt, primär Europa. Hier drängt sich die Frage der Ungleichbehandlung auf.

In Europa dürften die seitens VW einkalkulierten Kosten deshalb sehr viel niedriger ausfallen, weil hierzulande andere Abgasvorschriften gelten. VW argumentiert damit, dass die betroffenen Fahrzeuge nach der Umrüstung dem technischen Stand entsprechen und weitere Forderungen unbegründet seien. Diese Theorie von VW bleibt abzuwarten. Es bestehen begründete Bedenken daran, dass VW durch die Umrüstung zum einen den technischen Standard einhalten kann und zum anderen keinen neuen Mangel an den Fahrzeugen entstehen lässt, z.B. Mehrverbrauch, Leistungsverlust, oder anderes. Es bleibt also spannend.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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Tel.: 0461-97 88 78 18
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