Das LG Darmstadt verurteilte VW mit Urteil vom 21.09.2020, Az.: 1 O 89/20 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu Schadensersatz. VW muss den streitgegenständlichen SEAT Leon ST 1.6 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Die Klagepartei muss sich für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.
LG Darmstadt contra VW, VW-Abgasskandal 2.0, EA288, SEAT Leon
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Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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