In einer Klage auf Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines vom VW Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs konnten wir vor dem Landgericht Flensburg einen für den Kläger sehr positiven Vergleich schließen. Danach hat sich der verklagte Händler verpflichtet das vom Abgasskandal betroffene Fahrzeug zu einem sehr guten Preis (knapp unterhalb des mit der Klage geltend gemachten Wertes, Kaufpreis abzüglich der Entschädigung für die zurückgelegte Laufleistung) zurück zu kaufen. Im Gegenzug hat der Kläger ein anderes Fahrzeug bei dem beklagten Händler erworben.
VW und vor allen Dingen die Händler werden auch weiterhin solchen Vergleichen zustimmen, da somit für sie ein negatives Urteil nicht entsteht.