Urkundenfälschung und Betrug bei Audi?

Diesen Artikel teilen:
Share on facebook
Facebook
Share on google
Google
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
Linkedin

Nach Mitteilungen der Staatsanwaltschaft München II soll Audi jahrelang Fahrgestellnummern und Testprotokolle gefälscht haben, um die südkoreanischen Behörden zu täuschen. Spezielle, dort geforderte Vorschriften habe der Autobauer nicht einhalten können. Man habe aber dennoch die Betriebserlaubnis für die betreffenden Wagen erhalten wollen.

Um die dortigen Behörden zu täuschen, hat Audi jahrelang Fahrgestellnummern und Testprotokolle gefälscht. Man habe spezielle Vorschriften nicht abdecken, sprich nicht einhalten können, heißt es in einem Prüfbericht der eigenen Revisionsabteilung. „Wir haben festgestellt, dass Abgaswerte manipuliert wurden“, sagte ein Audi-Sprecher. „Das ist in zwei Prüfberichten festgehalten worden.“ Diese habe die Staatsanwaltschaft bei ihrer Durchsuchung im März 2017 gefunden.

Audi hat sich also in Südkorea mit falschen Angaben die Zulassung von Autotypen erschlichen, die sonst keine Betriebserlaubnis erhalten hätten. Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt, ebenso wie in der Abgasaffäre, nun auch in diesem Fall wegen Betrugsverdacht.

Dieser richtet sich gegen drei Audi-Beschäftigte. Von sich aus hatte Audi die Ermittler nicht eingeschaltet. „Audi hat die Staatsanwaltschaft nicht informiert“, teilte die Behörde auf Anfrage mit. Man habe von den Vorgängen erst durch Unterlagen erfahren, die bei der Abgas-Razzia sichergestellt worden seien, so die Staatsanwaltschaft.

Die Prüfergebnisse besagten, dass Mitarbeiter in den Werken Ingolstadt und Neckarsulm seit 2013 Testprotokolle für die Zulassung von Fahrzeugen in Südkorea „gezielt manipuliert“ hatten. Das betraf Messergebnisse des Schadstoffausstoßes und des Kraftstoffverbrauchs. Testdaten und Kilometerzahlen der betreffenden Autos seien manipuliert worden, um vorzutäuschen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten würden. Um zu verhindern, dass dies nachvollziehbar sei, seien Fahrgestellnummern gefälscht worden. In 18 Fällen sei eine falsche Fahrgestellnummer ins Testprotokoll eingetragen worden. Die manipulierten Unterlagen seien an den Verkauf in Südkorea geschickt worden, zur Vorlage bei den dortigen Behörden. Das besagt der Prüfbericht der Revisionsabteilung bei Audi vom Juli 2016.

Diesen Artikel teilen:
Share on facebook
Facebook
Share on google
Google
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
Linkedin

Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de