Das Ergebnis des Dieselgipfels und seine Probleme

Das sagt der Bundestag zum VW-Skandal
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Die Politik hat scheinbar eine Lösung im VW-Abgasskandal, welcher sich zunehmend zu einem allgemeinen Dieselskandal ausweitet, gefunden.

Das Konzept der Koalition sieht zwei zentrale Punkte vor: Umtausch und Nachrüstung. Wer seinen alten Wagen mit der Abgasnorm EURO-4 oder 5 abgibt und dafür ein moderneres Fahrzeug – neu oder gebraucht – kauft oder least, bekommt von Herstellern eine Prämie. Daneben geht es um die technische Nachrüstung von Euro-5-Dieseln, Hardware-Nachrüstung. Die will die Regierung grundsätzlich ermöglichen und den Konzernen in Rechnung stellen.

Dabei geht es um den Einbau sogenannter SCR-Katalysatoren, um den Schadstoff-Ausstoß zu senken.

Doch bislang liegt dem Kraftfahrtbundesamt genau ein solches System zur Freigabe vor, wie das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Und ob das am Ende auch in Städten mit Fahrverboten einsetzbar ist, ist mehr als fraglich. Denn die Voraussetzungen dafür stehen noch überhaupt nicht fest. „Der Bund wird umgehend Anforderungen für wirksame Systeme definieren und das Kraftfahrtbundesamt wird Genehmigungen erteilen, damit diese zeitnah auf dem Markt angeboten werden können“, heißt es im Bundesverkehrsministerium.

Das nächste Problem besteht darin, dass kaum ein Hersteller sich bislang ernsthaft auf diese Spielart eingelassen hat. So lehnen Opel und BMW Hardware-Nachrüstungen kategorisch ab. VW und Daimler dagegen spielen den Ball an die Nachrüstfirmen zurück. „Diese Lösungen müssen vorliegen, zugelassen und dauerhaft haltbar sein und damit die Kunden überzeugen“, heißt es dort. Außerdem erwarte man, „dass die Bundesregierung sicherstellt, dass sich alle Hersteller an den entsprechenden Maßnahmen beteiligen“. Auch wer am Ende für etwaige Schäden haftet, ist noch offen.

Die Nachrüstfirmen – genau wie die Werkstätten – beteuern, sie stünden bereit. Baumot-Chef Marcus Hausser sagte der Deutschen Presse-Agentur jüngst, der Hersteller habe kein Problem damit, die Gewährleistung zu übernehmen. Aus seiner Sicht könnten die Umbauten 2019 beginnen. Auch Stefan Lefarth, Strategiechef beim Konkurrenten HJS, rechnet damit, dass die Systeme binnen Jahresfrist am Markt sein könnten – allerdings nur unter der Bedingung, dass die Hersteller mit im Boot sitzen.

Nach alledem zeigt sich mal wieder, dass die Realität nicht so einfach ist, wie die Politik sie gerne hätte oder sieht.

Wir raten daher allen vom Abgasskandal Betroffenen nach wie vor ihre Rechte gerichtlich geltend zu machen und das Auto gegen Erstattung des Kaufpreises (unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung) an den Hersteller zurückzugeben.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Tel.: 0461-97 88 78 18
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