Rückruf bei Opel wegen Abgaswerten

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Bei dem vom KBA angeordneten verpflichtenden Rückruf soll es sich um eine Zwangsmaßnahme handeln, nachdem Opel zuvor angekündigt hatte, eine fehlerhafte Funktion in der Abgasreinigung mit Hilfe einer Software freiwillig beseitigen zu wollen. Nach den Untersuchungen des KBA sollen die zulässigen Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stickoxide (NOx) deutlich übertroffen worden sein.

Betroffen von dem Rückruf sind nach den Medienberichten etwa 210.000 Fahrzeuge in ganz Europa, darunter rund 54.000 in Deutschland. 

Bei den Fahrzeugen handelt es sich um die Modelle Corsa und Adam mit Ottomotor (Benzin).

Haben Sie fragen, kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen deutschlandweit erfolgreich Ihre Rechte durchzusetzen.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de