
VW hat erneut seine Berufung zurückgenommen. Nachdem das OLG Schleswig mitgeteilt hat, dass es den Argumatnen von VW keinerlei Erfolgsaussichten beimisst, hat VW die Berufung beim OLG Schleswig, 9 U 60/19 zurückgenommen. Damit ist das Urteil des LG Flensburg vom 14.03.2019, 3 O 378/17 rechtskräftig.