
VW hat erneut seine Berufung zurückgenommen. Nachdem das OLG Oldenburg mitgeteilt hat, dass es den Argumatnen von VW keinerlei Erfolgsaussichten beimisst, hat VW die Berufung beim OLG Oldenburg, 1 U 86/20 zurückgenommen. Damit ist das Urteil des LG Oldenburg vom 26.03.2020, 16 O 2711/19 rechtskräftig.