Das OLG Schleswig hat mit Urteil aus Juni 2021, Az. 1 U 94/21, ein erstinstanzliches Urteil des LG Lübeck aufgehoben und zurückverwiesen. Nach Ansicht des OLG Schleswig sind die Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung offensichtlich. Daran ändert auch die Tatsache, dass kein offizieller Rückruf durch das KBA angeordnet wurde, nichts. Ein Sachverständiger soll das Fahrzeug, einen BMW X1, Euro5 mit dem Motortyp N47 nun begutachten und erörtern, wie es zu den erheblichen Diskrepanzen der NOx-Werte auf und außerhalb des Prüfstandes kommt.