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Das Oberlandesgericht Naumburg hat VW im Abgasskandal zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (AZ. 7 U 24/19).
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der VW Tiguan des Klägers über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügte und VW ihn damit vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat.