LG Essen contra VW

Diesen Artikel teilen:
Share on facebook
Facebook
Share on google
Google
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
Linkedin

Das LG Essen hat VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Rücknahme eines VW Touran zum vollen Kaufpreis verurteilt. Mit Urteil vom 1.8.2019, 3 O 402/18, entschied das LG Essen, dass die Klagepartei sich keine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss.

Zusätzlich sprach das Gericht noch deliktische Zinsen seit dem Kauf im Juni 2015 zu.

Damit erhält die Klagepartei weit mehr als ursprünglich für den Wagen gezahlt wurde.

Diesen Artikel teilen:
Share on facebook
Facebook
Share on google
Google
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
Linkedin

Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de