OLG Köln contra VW, VW T5 California, EA189,

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Das OLG Köln verurteilte VW mit Urteil vom 13.07.2021, I-25 U 91/20 zum Schaden­ersatz nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung. VW muss das Fahr­zeug, einen VW T5 California, 2.0 TDI mit dem Motortyp EA189 zurück­nehmen und den Kauf­preis erstatten. Die Klagepartei muss sich eine Nutzungs­entschädigung für die mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilo­meter anrechnen lassen.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de