LG Görlitz contra Fiat, Ducato Multijet 2.3, Euro 6b

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Das LG Görlitz hat FCA Italy mit Urteil vom 11.05.2021, Az. 5 O 28/21 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt.

Streitgegenständlich war das Wohnmobil Challenger 398 XLB. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor der Euronorm 6b ausgestattet.

Die Multijet-Motoren sind nach Ansicht der Klägerseite so konstruiert worden, dass die gesetzlich vorgeschriebene Abgasnachbehandlung ca. 22 Minuten nach jedem Motorstart deaktiviert wird. Da der Testlauf auf einem Abgasprüfstand nur ca. 20 Minuten andauert, führt die Deaktivierung der Abgasnachbehandlung dazu, dass in der Prüfungssituation der Anschein vermittelt wird, das Fahrzeug würde den für Fahrzeuge der Euro-6-Klasse gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgrenzwert für NOx-Mengen genügen. Tatsächlich beträgt das reale Abgas-Emissionsverhalten insgesamt das 19-Fache und übersteigt somit beträchtlich den Grenzwert.

Darüber hinaus befindet sich im Motor ein Thermofenster, dass die Abgasreinigung über die Außentemperatur des Fahrzeugs regelt – sprich ausschaltet. Zu dem sind die Warnmeldungen der On-Board-Diagnose (OBD) manipuliert.

Die „Zeitschaltuhr“ im Reinigungssystems des Motors wertete das LG Görlitz als unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne der Verordnung 715/2007/EG.

Das LG Görlitz kritisierte, dass Fiat alleine aus „reinem Gewinnstreben“ gehandelt habe.

Für das LG Görlitz stand außer Frage, dass auch der Vorstand von Fiat von den Manipulationen gewusst haben muss. Das LG Görlitz bezog sich in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich auf das erste VW-Urteil des BGH vom 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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